Schadet das zweimalige Absenken?
Autor: Markus Häggberg
Altenkunstadt, Mittwoch, 26. Juni 2019
An der Altenkunstadter Badmühle neben dem Gasthaus "Preußla" soll das Wehr neu gemacht werden.
Zwei Gewässerabsenkungen innerhalb eines Jahres - kann das gutgehen? Gemeinderat Ludwig Winkler von den Freien Bürgern der Ortsteile (FBO) sieht das kritisch. In der Sitzung des Bauausschusses am Dienstagabend äußerte er seine Bedenken. "Wir können nicht zweimal innerhalb kürzester Zeit das Wasser der Weismain und seines Nebenarmes, des Mühlbachs, absenken. Das hat nicht nur negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, sondern auch auf die Tiere die dort leben."
Arbeiten am Fundament
Um welche Maßnahmen geht es konkret? An der Neumühle, dem Wahrzeichen Altenkunstadts, soll sich noch in diesem Jahr wieder das Mühlrad drehen. Hierzu müssen Betonarbeiten an den Fundamenten des historischen Gebäudes vorgenommen werden. An der Badmühle neben dem Gasthaus "Preußla" soll wiederum das Wehr neu gemacht werden. Das Landratsamt, dem Badmühlenbetreiber Gerhard Werner sein Vorhaben angezeigt hatte, bat die Gemeinde um eine Stellungnahme.
Um die Maßnahme durchführen zu können, muss das Wasser des Mühlbaches, einem Nebenarm der Weismain, zwei Wochen lang abgesenkt und über das Wehr in Röhrig abgeleitet werden. Im Zuge der Mühlradarbeiten an der Neumühle ist eine Absenkung des Wassers der Weismain nötig. Die beiden Maßnahmen sollten nach Ansicht Winklers miteinander abgestimmt und am besten in einem Zuge durchgeführt werden. Dazu sei ein intensiver Austausch zwischen Gemeinde und Bauherrn nötig.
Bürgermeister Robert Hümmer (CSU) erklärte, dass er den Eigentümer der Neumühle diesbezüglich bereits angesprochen habe. Das Vorhaben an sich, das Wehr der Badmühle neu zu machen, wurde einhellig begrüßt.
Baum im Bebauungsplan
Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Baum Teil eines Bebauungsplanes wird. Es sei denn, es handelt sich um einen die Landschaft oder das Ortsbild prägenden Baum.
Im Altenkunstadter Wohngebiet "Evangelische Kirche II" steht ein solcher auf dem Grundstück von Michael und Susanne Bähr. Sie erhielten das gemeindliche Einvernehmen, dort ein Einfamilienhaus mit Garage und Carport zu errichten. Ihr Antrag, die prachtvolle Linde zu fällen, wurde jedoch einstimmig abgelehnt.
Ihr Ansinnen hatte das Paar damit begründet, dass der Baum in den nächsten Jahren stark an Wachstum zulegen werde. Das Argument verfing nicht im Gremium. Winkler sprach allen aus der Seele, als er feststellte: "Eine Fällung widerspräche den Festsetzungen des Bebauungsplanes, in denen festgeschrieben ist, dass der ortsbildprägende Baum erhalten bleiben muss." Die Obstbäume, die sich auf dem Areal befinden, dürfen die Grundstückseigentümer hingegen beseitigen.