Saftige Strafe für eine 23-Jährige
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Freitag, 03. Juni 2016
Alkohol war wohl mit im Spiel. Auf jeden Fall bei der 23-jährigen Angeklagten aus Rodgau in Hessen hat die Polizei, nachdem sie gegen zwei Männer im Novembe...
Alkohol war wohl mit im Spiel. Auf jeden Fall bei der 23-jährigen Angeklagten aus Rodgau in Hessen hat die Polizei, nachdem sie gegen zwei Männer im November 2015 in Zeil Pfefferspray eingesetzt hatte, einen Alkoholwert von um die zwei Promille gemessen. Deshalb saß sie im Amtsgericht in Haßfurt wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank. Die Vertreterin der Anklage forderte in ihrem Plädoyer eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das Gericht beließ es in seinem Urteil bei einer Geldstrafe. Richterin Ilona Conver verhängte 1350 Euro.
Die berufslose Frau hatte ihre Jugend teilweise im Landkreis Haßberge verbracht und hatte deshalb Beziehungen nach Zeil. Mit einer früheren Bekannten habe sie am Tattag gegen 2.20 Uhr auf der Straße gestanden und sich mit ihr unterhalten. "Ich fühlte mich dann von Kerlen bedrängt", sagte sie vor Gericht.
Deshalb habe sie ihr Pfefferspray aus der Handtasche genommen und den Männern ins Gesicht gesprüht. Mit dieser Aussage stand sie alleine, weil die "Bekannte", so die Angeklagte, weggerannt sei und sie weder deren Vor- noch deren Nachnamen wisse, auch nicht, wo sie wohnt. Kontakt habe sie seitdem nicht mehr mit ihr. Sie habe später nur noch eine elektronische Nachricht erhalten, in der sich die Bekannte nach ihrem Befinden erkundigt habe.
Ganz anders stellten die beiden Geschädigten den Vorfall dar. Die 28 und 48 Jahre alten Männer gaben übereinstimmend an, dass sie an einem Lokal auf der Treppe gestanden hätten, um auf ein Taxi zu warten. Unvermindert sei die Angeklagte vorbeigegangen und habe ihnen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Beide waren davon, wie sie aussagten, völlig überrascht worden und seien einige Meter weggelaufen. Die Angeklagte ist ihnen gefolgt und habe ein zweites Mal Pfefferspray gegen sie eingesetzt.
Die beiden Opfer räumten ein, dass sie Alkohol getrunken hatten. Erinnern könnten sie sich jedoch noch gut.
Die Angeklagte hingegen hatte ausgesagt, dass sie zeitweise einen "Filmriss" hatte. Angefasst habe sie niemand.
Keine Einstellung
Mit einer Einstellung des Verfahrens, wie vom Gericht erwogen und vom Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Rainer Schenke, ins Gespräch gebracht, zeigte sich die Anklagevertreterin nicht bereit. Der Verteidiger sagte im Plädoyer, seine Mandantin könne von einer Putativnotwehr (vermeintliche Notwehrsituation) ausgegangen sein, was die Staatsanwältin nicht gelten ließ, da die Angeklagte nach ihrer ersten Attacke und nachdem die Geschädigten sich entfernt hatten ihnen nachgegangen sei.Richterin Conver sah von einer Freiheitsstrafe ab und sagte, dass sich die Angeklagte "subjektiv provoziert gefühlt haben könnte", und deshalb das Pfefferspray einsetzte. Das Gericht nahm einen minderschweren Fall an, auch wegen des erheblichen Alkoholkonsums der Angeklagten.