Saftige Geldstrafe für Missbrauch
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Donnerstag, 30. Juli 2015
Strafprozess Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 38-Jährigen wegen eines Sexualdelikts. Schwer wiegt, dass der Angeklagte seine Position als Betreuer in einer Jugendorganisation offenbar ausgenutzt hat.
von unserem Mitarbeiter Helmut Will
Haßfurt — Zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 9100 Euro hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Haßfurt einen 38-jährigen Mann aus dem Kreis Haßberge verurteilt. Er hatte als Betreuer einer Jugendorganisation zu Jugendlichen Kontakte geknüpft und im Jahr 2013 einen 17-jährigen Jugendlichen missbraucht. Außerdem warf ihm Oberstaatsanwalt Christoph Rosenbusch weitere zwei Fälle des Verschaffens jugendpornografischer Schriften und weitere sechs Fälle der Verbreitung von pornografischen Schriften vor.
Wie der Anklagevertreter ausführte, hatte der 38-Jährige bei einer Jugendorganisation als ehrenamtlicher Betreuer gearbeitet. Hier habe er das Vertrauen männlicher Jugendlicher erschlichen, mit denen er später Pornobilder und Videos von sich und den Jugendlichen gefertigt, angefordert und verbreitet habe.
Den 17-Jährigen habe er sexuell missbraucht. Außerdem kam es zu weiteren sexuellen Begebenheiten, die nach dem Gesetz einen Missbrauch darstellen.
Die Jugendlichen waren zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt. Nach den Worten des Oberstaatsanwalts Rosenbusch war es eine ganze Menge von Bildern und Filmen, die hin- und hergeschickt wurden. Als Gegenleistung für die pornografischen Fotos und Filme zahlte der Angeklagte an die Opfer teilweise mehrere Geldbeträge, sodass einige tausend Euro zusammen kamen, oder er "belohnte" sie mit Handy oder Musikboxen.
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Christian Rudolph, erklärte, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen werde. Auf die Einvernahme von Zeugen wurde deshalb verzichtet. Der Beschuldigte sagte, dass alles, was ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, stimme. Die meisten Jugendlichen habe er schon lange gekannt und nicht alle auf einer Freizeit kennen gelernt.
"Die alle verstehen das große Aufsehen, das daraus gemacht wurde, nicht", sagte der 38-Jährige. Sie hätten mitgemacht, teilweise selbst die Initiative ergriffen und sie hätten auch keine Hemmungen gehabt. "Die kamen teilweise auf mich zu, die wollten es", sagte der Angeklagte.
Richterin Ilona Conver stellte fest, dass das Bundeszentralregister für den Angeklagten keinen Eintrag aufweist. Der Angeklagte steht in einem festen Arbeitsverhältnis und in einer Beziehung. "Meine Freundin hält zu mir", sagte er.
Oberstaatsanwalt Rosenbusch sah zugunsten des Angeklagten dessen Geständnis. "Dadurch hat er dem Gericht Arbeit und den Zeugen peinliche Fragen erspart." Auch sei es ihm von den Opfern relativ leicht gemacht worden und sie hätten kurz vor der Volljährigkeit gestanden.
Erschwerend wertete er, dass der Angeklagte das Vertrauen der Jugendlichen ausnutzte und die Jugendeinrichtung, bei der er als Betreuer arbeitete, könne in Misskredit geraten. Der Anklagevertreter hielt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 70 Euro für ausreichend, was er in seinem Plädoyer beantragte.
Rechtsanwalt Christian Rudolph wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass sein Mandant ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. "Er ist damit quasi über seinen Schatten gesprungen." Ein Geständnis in solchen Verfahren sei eher die Ausnahme, sagte der Verteidiger. Außerdem seien die "Opfer" mitunter von selbst gekommen und hätten keine Hemmungen gehabt mitzumachen. Das müsse im Urteil berücksichtigt werden. "Ein pubertärer Spaß ist eskaliert", sagte der Anwalt. Um keinen Eintrag im Führungszeugnis zu bekommen, sollten nicht mehr als 90 Tagessätze verhängt werden, beantragte der Verteidiger.
Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu 130 Tagessätzen zu je 70 Euro. Die Richterin würdigte ebenfalls das Geständnis und den Umstand, dass die Opfer fast volljährig waren und offensichtlich das Ganze mitmachten. Das entbinde allerdings einen Erwachsenen nicht von seiner Verantwortung, sich auf so etwas einzulassen beziehungsweise so etwas zu fordern, stellte sie fest. Das Urteil ist rechtskräftig.