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Rundfunkbeitrag fürs Obere Tor?


Autor: Heike Beudert

Münnerstadt, Freitag, 23. Juni 2017

Der Verein "Freunde des Oberen Tores" erhielt Post vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten. Dieser fragt nach, ob der Verein eine Betriebsstätte hat und dafür zahlen muss.
Wolfram Graeber ärgert sich, dass er als Vereinsvorsitzender Formulare ausfüllen muss, damit für das Obere Tor keine Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen. Foto: Heike Beudert


Die Freunde des Oberen Tores dürfen wohl durchatmen. Sie müssen vermutlich keine Rundfunkgebühren an den Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio zahlen. Noch hat das Wolfram Graeber, der Vorsitzende des Vereins, das allerdings nicht schriftlich. Denn bislang hat er nicht auf die Briefe geantwortet, die ihm der Beitragsservice der öffentlichen rechtliche Fernsehprogramme zugeschickt hat. Aus Prinzip hat Graeber das bislang nicht getan. Ihn ärgert es schlicht und einfach, dass er sich überhaupt damit auseinandersetzen soll. "Ich muss gar nichts", meint er.


Kein Radio, kein Fernseher

Doch zurück zum Anfang. Graeber zeigt das Schreiben des Beitragsservice. Darin wird er gebeten, Angaben zum Verein und seiner Betriebsstätte zu machen. Die Betriebsstätte könnte in diesem Fall nur das Obere Tor sein. Der historische Stadtturm wird vom Verein ehrenamtlich betreut und auf Vordermann gebracht. Genutzt werden darf er nicht - allerhöchstens für Besichtigungen in kleinen Gruppen. Radio hört dort niemand und Fernseher gibt es auch nicht. Doch das weiß der Beitragssservice ja auch gar nicht.
Tatsächlich, so klärt Christian Greuel von der Pressestelle des Beitragsservices auf, sind Vereine eigentlich verpflichtet, sich selbst beim Beitragsservice anmelden - egal ob sie für eine Beitragsstätte zahlen müssen oder befreit werden. Ein Konto bräuchten sie auf jeden Fall. Das sieht der Gesetzgeber so vor, erläutert Greuel.


Formular liegt bei

Das aber hat der Verein nicht getan. Wolfram Graeber soll deshalb ein beigefügtes Formular ausfüllen. Dort kann der Verein angeben, dass die Freunde des Oberen Tores lediglich auf ehrenamtlicher Basis arbeiten und keinen festen Arbeitsplatz im Turm haben. Dann entfällt der Beitrag für die Betriebsstätte Oberes Tor.
Graeber fragt sich, weshalb ausschließlich der Torturmverein vom Beitragsservice angeschrieben wurde. Andere Vereine in der Stadt hätten nichts bekommen. Er habe sich umgehört.
Welchen Verein der Beitragsservice gerade anschreibt, das entscheidet das System und auch ein bisschen das Zufallsprinzip. Der Beitragsservice der Öffentlich Rechtlichen meldet sich nur, wenn Vereine versäumt haben, sich freiwillig bei der Beitragsstelle zu melden und von denen es eine Adresse gibt.
Die Adressen von Institutionen und Unternehmen gibt es trotz Datenschutz zu kaufen. Und das ist legal. Das betont Christian Greuel. Die Anschriften von Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen würden von renommierten Adress-Anbietern stammen, so seine Erläuterung. Die Anmietung dieser Daten sei gesetzlich geregelt, heißt es auf Anfrage. Die gekauften Adressdaten und die Rundfunkbeitragskonten werden miteinander abgeglichen. Ist eine Zuordnung nicht möglich, weil beispielsweise kein Beitragskonto zu ermitteln ist, würden die betreffenden Vereine und Unternehmen angeschrieben, so der Beitragsservice. Das sei im Fall der Freunde des Oberen Tores geschehen, so Christian Greuel.
Schon die Tatsache, dass sich der Beitragsservice bei ihm meldet, stößt Wolfram Graeber auf. Noch mehr ärgert ihn, dass dieVereins-Adresse sogar noch gekauft ist. Wolfram Graeber ist sich nicht sicher, ob er das beigefügte Formular ausfüllen wird. Dem Ehrenamt würden so Steine in den Weg gelegt. Ihm wäre es lieber, die Rundfunkbeiträge würden komplett abgeschafft.