Druckartikel: Rund um den Ferienjob

Rund um den Ferienjob


Autor: Katja Müller

LKR Haßberge, Dienstag, 11. Juli 2017

Altersgrenze Jugendliche dürfen sich ab einem Alter von 15 Jahren einen Ferienjob suchen. Schon ab dem 13. Lebensjahr darf mit Einwilligung der Eltern für z...


Altersgrenze Jugendliche dürfen sich ab einem Alter von 15 Jahren einen Ferienjob suchen. Schon ab dem 13. Lebensjahr darf mit Einwilligung der Eltern für zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen und unter altersgerechten Bedingungen gearbeitet werden. Dazu zählt beispielsweise Aufgaben wie Zeitungen verteilen oder auch Nachhilfe geben.

Arbeitszeit Ab 15 Jahren darf maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag gearbeitet werden. Die Arbeitszeit darf zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Höchstens 35 bis 40 Stunden dürfen in eine Woche fallen. Mehr als vier Wochen Arbeit im Jahr sind nicht erlaubt. Am Wochenende und an Feiertagen ist Schülern das Arbeiten nicht gestattet. Ausnahmen davon gelten nur für Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder Privathaushalten.

Studenten Da Studenten in den meisten Fällen bereits 18 Jahre alt sind, gelten für sie wie auch für die volljährigen Schüler dann die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.

Quelle: Agentur für Arbeit