Rückhaltebecken muss saniert werden
Autor: Evi Seeger
Vestenbergsgreuth, Donnerstag, 24. Januar 2019
Die Wasserrechtsbescheide der Kommunen laufen in der Regel nach zwanzig Jahren aus. Auch in der Marktgemeinde Vestenbergsgreuth müssen für das Oberflächenwasser und die Mischwasseranlagen neue Wasserr...
Die Wasserrechtsbescheide der Kommunen laufen in der Regel nach zwanzig Jahren aus. Auch in der Marktgemeinde Vestenbergsgreuth müssen für das Oberflächenwasser und die Mischwasseranlagen neue Wasserrechtsverfahren in die Wege geleitet werden. In der Sitzung erläuterte Planer Georg Schreiber die gesetzlichen Hintergründe und beantwortete die Fragen aus dem Gremium. Eine Auflage der Behörde im Wasserrechtsverfahren sei die Sanierung des Regenrückhaltebeckens im Ortsteil Hermersdorf, teilte Bürgermeister Helmut Lottes mit. Die Maßnahme soll jetzt in Angriff genommen werden. Für den Umbau des Regenrückhaltebeckens waren drei Angebote fristgerecht eingegangen. Die Bauarbeiten wurden an die Firma Manfred Winkler in Hausen zum Angebotspreis von 68 905 Euro vergeben.
Mit der Gesamtplanung zur Verlängerung des Bescheids im Verfahren "Oberflächenwasser" wurde das Höchstadter Ingenieurbüro Maier zum Angebotspreis von 21 550 Euro beauftragt. An das gleiche Büro wurde die Gesamtplanung für den Wasserrechtsbescheid "Mischwasserentlastungsanlagen" vergeben. Die Honorarsumme hierfür beträgt 59 350 Euro. Die Abrechnung erfolge nach dem tatsächlichen Stundenaufwand.
Ingenieur Schreiber berichtete des Weiteren über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens zur Sanierung der Kläranlage. Die endgültige Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes stehe noch aus, so dass die Genehmigung der Maßnahme noch auf sich warten lasse.