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Richtige Anfahrt will gelernt sein


Autor: Dieter Hübner

Trebgast, Dienstag, 14. Juni 2016

Die Feulner Brücke war wieder einmal Thema im Trebgaster Gemeinderat. Autofahrer sollen sie möglichst gerade ansteuern, damit Beschädigungen vermieden werden.
Die Feulner Brücke soll möglichst gerade angefahren werden, damit sie nicht mehr beschädigt wird. Foto: Dieter Hübner


Immer wieder ein Thema im Trebgaster Gemeinderat ist die Feulner Brücke. Nachdem bereits das auf der Feulner Sandsteinbrücke angebrachte Geländer nicht bei allen auf Zustimmung gestoßen ist, gefällt Martin Sesselmann (SPD-WG) auch die aktuelle Lösung bei der Auffahrt zur Brücke nicht. Bürgermeister Werner Diersch erinnerte an den bereits gefassten Beschluss, die derzeitigen Warnbaken durch eine Leitplanke zu ersetzen. Sie soll bewirken, dass Fahrzeuge die Brücke künftig in geradem Winkel anfahren, und es dadurch nicht mehr zu Beschädigungen kommt.


Schutzmaßnahmen angemahnt

Herwig Neumann (CSU/NWG) wollte wissen, was sich nach den Starkregenereignissen in der Berliner Straße vor zwei Jahren inzwischen getan hat. "Angesichts der Überschwemmungen in den letzten Wochen kommt die Diskussion darüber wieder verstärkt auf." Bürgermeister Werner Diersch verwies darauf, dass in Abstimmung mit dem Straßenbauamt Bayreuth immer noch nach einer Lösung gesucht wird. In Bezug auf die Ereignisse in Waizendorf stellte Neumann fest: Es ist schwer nachzuvollziehen, dass man drei Jahre braucht, um ein Gutachten zu erstellen."
Gemäß der Eigenüberwachungsverordnung wurde 2015 der Hauptkanal in Trebgast im Bereich "Flur" befahren. Das Wasserwirtschaftsamt weist jetzt die Gemeinde darauf hin, dass auch die Hausanschlüsse mit befahren werden müssen, um eine Förderung von einem Euro pro Meter zu erhalten. Daraufhin wurden alle Eigentümer noch einmal angeschrieben, deren Revisionsschacht 2014 nicht aufzufinden war. In diesem Fall muss das Kanalnetz nur bis zur Grundstücksgrenze überprüft werden.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Firma Drechsler in Kulmbach, die Untersuchung der Hausanschlüsse für je 63,50 Euro bis zum ersten Revisionsschacht respektive bis zur Grundstücksgrenze durchführen zu lassen, wenn kein Revisionsschacht vorhanden ist. Die Befahrung wird am 20. Juni beginnen. Die Grundstückseigentümer und Bewohner werden vorher schriftlich darüber informiert. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen im Abstand von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch ein fachlich geeignetes Unternehmen auf Mängelfreiheit überprüfen, und sich das Ergebnis bestätigen zu lassen. Einzelheiten können auf der Homepage der Gemeinde unter "Satzungen, Entwässerungssatzung vom 12.11.2013, § 12" nachgelesen werden. Jeder Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit, im Zuge der gemeindlichen Maßnahme seinen Anschluss mit überprüfen zu lassen.


Umstellung auf LED-Technik

Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative legte der Bund im vergangenen Herbst neue Richtlinien fest, die für kommunale Investitionen im Bereich des Klimaschutzes umfangreiche Fördermaßnahmen vorsehen. Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sind Fördersätze von bis zu 25 Prozent möglich.
Die Analyse des Leuchtenbestandes in Trebgast und seinen Ortsteilen ergab, dass von den im Gemeindegebiet vorhandenen 260 Lichtpunkten im Rahmen dieser Förderung 50 Lichtpunkte umgerüstet werden können. Bei diesen vorgesehenen Lichtpunkten kann eine Einsparung von 80 Prozent erreicht werden, die für die Höchstförderung von 25 Prozent notwendig ist.
Die Umrüstung würde nach einer ersten Schätzung einschließlich Montage Kosten von etwa 35 000 Euro brutto verursachen, so dass nach Abzug der Förderung ein Eigenanteil von rund 25 000 Euro für die Gemeinde verbleiben würde.
Bürgermeister Werner Diersch (SPD-WG) rechnete vor, dass selbst bei einer 100-prozentigen Fremdfinanzierung der Maßnahme bei einem aktuellen Zinssatz von 1 Prozent und einer Laufzeit von 10 Jahren die eingesparten Stromkosten von zirka 3500 Euro pro Jahr über den Finanzierungsraten liegen würden. "Damit würde bereits ab dem ersten Tag der Umrüstung ein positiver Beitrag für den Haushalt verbleiben." Zudem könnten pro Jahr 11 Tonnen CO 2 eingespart werden.
Die nächste Antragsmöglichkeit besteht ab 1. Juli bis zum 30. September. Da bis zur Bewilligung fünf Monate vergehen können, könnte eine Auftragsvergabe wohl erst 2017 erfolgen.


Höchstfördersatz

Das Gremium beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag zu stellen. Dabei soll die wirtschaftlichste Anzahl der umzurüstenden Leuchten ausgewählt werden, um den Höchstfördersatz von 25 Prozent zu erreichen. Der Bürgermeister: "Die Maßnahme ist sinnvoll. Damit können Stromfresser abgestellt werden. Außerdem kann der Haushalt auf Dauer entlastet werden."