Rentner muss acht Monate hinter Gitter
Autor: Klaus Rößner
Kulmbach, Freitag, 18. Februar 2022
Prozess Das Landgericht Bayreuth verdonnerte einen 71-jährigen mehrfach vorbelasteten Kulmbacher wegen Exhibitionismus zu einer Haftstrafe.
Klaus Rössner
Acht Monate Gefängnis - und das ohne Bewährung. So lautete das Urteil des Landgerichts Bayreuth für einen 71-jährigen Rentner, der am Freitag wegen Exhibitionismus schuldig gesprochen wurde.
Der Mann war im November 2019 zwei Schülerinnen in eindeutiger Weise in Kulmbach gegenübergetreten. Der Angeklagte ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. 18 Vorstrafen hat er schon auf dem Kerbholz. Allein zwölf davon entfallen auf Exhibitionismus.
Immer wieder entblößte sich der Kulmbacher, der heute von der Grundsicherung lebt. Dabei bevorzugte der Mann minderjährige Mädchen als Opfer. Denen lauerte der Triebtäter zum Teil in der Nähe von Schulen auf. So zum Beispiel am alten Kulmbacher Friedhof, wo er auf Schülerinnen wartete, die vom CVG aus in die Innenstadt liefen. Er versteckte sich so hinter Büschen, dass sein Gesicht nicht erkennbar war. Der Beckenbereich mit der geöffneten Hose allerdings schon.
Der Sittenstrolch nahm wegen seines abartigen Sexualverhaltens auch an einer Therapie teil. 130 Stunden absolvierte er. Ohne nennenswerten Erfolg.
Der Angeklagte ist offensichtlich nicht in der Lage, Nutzen aus dem Hilfsangebot ziehen zu können, wie der psychiatrische Gutachter Michael Zappe festgestellt hatte. Statt dessen leugnet er selbst Taten, derer er bereits überführt worden ist, und stellt sich als Justizopfer dar. Sein Schuldbewusstsein tendiert gegen null. Die Therapie war auch deshalb eingestellt worden, weil keine Aussicht auf Erfolg bestand.