Reisen an und nach Pfingsten: Was ist erlaubt? Was ist möglich?
Autor: Ellen Mützel
Bad Kissingen, Donnerstag, 14. Mai 2020
D ie Corona-Pandemie hat das öffentliche Leben in den vergangenen Wochen größtenteils lahm gelegt. Nach und nach treten die ersten Lockerungen in Kraft. Anfang Juni stehen in Bayern die Pfingstferien ...
D ie Corona-Pandemie hat das öffentliche Leben in den vergangenen Wochen größtenteils lahm gelegt. Nach und nach treten die ersten Lockerungen in Kraft. Anfang Juni stehen in Bayern die Pfingstferien an. Kann man da schon wieder in Urlaub fahren? Julia Zeller, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, beantwortet grundlegende Fragen zum Thema (Pfingst-) Urlaub und erklärt, worauf Urlauber unbedingt achten sollten. 1. Darf man an Pfingsten verreisen? "Das kommt darauf an, wo man hinfahren möchte. In Deutschland lockern die Behörden die Beschränkungen Schritt für Schritt. Touristische Übernachtungen werden in den meisten Bundesländern in nächster Zeit wieder erlaubt sein. In vielen anderen Ländern gelten hingegen noch strenge Beschränkungen und teilweise bestehen auch Einreiseverbote. Ein Urlaub im Ausland zu Pfingsten ist wenig realistisch, zumal auch die amtliche weltweite Reisewarnung bis Mitte Juni besteht."
2. Wohin darf man nach derzeitigem Stand fahren?
"Soweit in den einzelnen Bundesländern touristische Übernachtungen wieder möglich sind, kann dorthin auch gereist werden. Die Grenzen zu einigen Nachbarländern werden jetzt bis zum 15. Juni stückchenweise geöffnet. Jedoch ist zum Beispiel nach Österreich aktuell noch kein Ausflugsverkehr möglich."
3. Mit wem darf man verreisen?
"Da in Deutschland aktuell nach wie vor Kontaktbeschränkungen bestehen, sollte dies auch bei der Reiseplanung bedacht werden. In Bayern etwa ist es seit dem 8. Mai erlaubt, neben der engeren Familie - das heißt neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - außerhalb des eigenen Hausstands auch Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder) und Geschwister sowie die Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen."
4. Welche Ferien-Einrichtungen haben wieder geöffnet?
"Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den ersten Bundesländern haben Hotels und Restaurants bereits wieder geöffnet. In Bayern sind touristische Übernachtungen in Hotels voraussichtlich ab dem Pfingstwochenende wieder möglich. Darunter fallen auch Ferienwohnungen und Campingplätze."