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Regierung steht hinter den Sparkassen


Autor: Josef Hofbauer

Forchheim, Freitag, 17. Juni 2016

Dass die Sparkasse Forchheim ihrem "Quasi-Zwang" zur Gewinnausschüttung nicht nachkomme und die Vorstandsgehälter zu hoch seien, kritisiert das Bürgerforum ...


Dass die Sparkasse Forchheim ihrem "Quasi-Zwang" zur Gewinnausschüttung nicht nachkomme und die Vorstandsgehälter zu hoch seien, kritisiert das Bürgerforum Landsberg. Was sagt dazu die Aufsichtsbehörde, die Regierung von Oberfranken?
Die Gewinnausschüttung, so der stellvertretende Pressesprecher Thomas Wich, werde durch die Sparkassenordnung geregelt. Die Sparkasse selbst, nicht der kommunale Träger, entscheide über die Verwendung des Jahresüberschusses. Zuständig sei der Verwaltungsrat, der fachlich besetzt und unabhängig sei. "Falls es eine Ausschüttung gebe, dürfe sie nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden", so Wich.
Aufgrund ihrer öffentlichen Rechtsform hätten Sparkassen keinen Zugang zum Kapitalmarkt. Sie seien vorrangig darauf angewiesen, ihr Eigenkapital selbst zu erwirtschaften. "Dies kann nur durch die Einstellung von erwirtschafteten Überschüssen in die Rücklagen geschehen." Eine ausreichende Ausstattung der Sparkassen mit Eigenkapital sei nicht nur notwendig, damit die Aufgaben erfüllt werden könnten, "sie dient auch der Einhaltung bankaufsichtlicher Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften sowie der Sicherstellung der Risiko-Tragfähigkeit und der Innovationsfähigkeit".


Genaue Vorgaben

Der Verwaltungsrat entscheide über die Höhe des Eigenkapitals, das die jeweilige Sparkasse benötigt. "Unter Zugrundelegung dieser Vorgaben entspricht die Entscheidung des Verwaltungsrates, keine Ausschüttungen vorzunehmen, einer vernünftigen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Geschäftspolitik", so der Regierungssprecher.


Jährliche Prüfung

Was die Frage der Vorstandsgehälter betrifft, stellt Thomas Wich fest, dass sich die Vergütung der Sparkassenvorstände nach den "Richtlinien des Sparkassenverbandes Bayern für die Vergütung und Versorgung der Mitglieder von Sparkassenvorständen im Arbeitnehmerverhältnis auf Zeit" richtet. Die Einhaltung der Richtlinie werde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes bei der Prüfung des Jahresabschlusses kontrolliert. red