Regelungen wegen Futternotstands gelockert
Autor: Redaktion
LKR Coburg, Mittwoch, 04. Juli 2018
Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit steht den viehhaltenden Betrieben oft nicht ausreichend Grundfutter zur Verfügung. Zur teilweisen Minderung der Futterknappheit hat das Bayerische Staatsmini...
Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit steht den viehhaltenden Betrieben oft nicht ausreichend Grundfutter zur Verfügung. Zur teilweisen Minderung der Futterknappheit hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nun auch in den Landkreisen Coburg und Lichtenfels auf brachliegenden Flächen als ÖVF (NC 062) sowie auf den aus der Erzeugung genommenen Acker - und Dauergrünlandflächen (NC 591 beziehungsweise NC 592) die Beweidung und Schnittnutzung für Futterzwecke generell erlaubt. Das teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Coburg aufgrund der aktuellen Wetterlage mit.
Auch die Weitergabe des Aufwuchses an Dritte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ist zu-lässig, heißt es in der Mitteilung.