Die WGU-Fraktion des Gemeinderats Untersteinach hat beantragt, das Rathaus barrierefrei umzugestalten. Mangels eigener Zuständigkeit hat daraufhin das Untersteinacher Ratsgremium d...
Die WGU-Fraktion des Gemeinderats Untersteinach hat beantragt, das Rathaus barrierefrei umzugestalten. Mangels eigener Zuständigkeit hat daraufhin das Untersteinacher Ratsgremium die Angelegenheit an die Gemeinschaftsversammlung verwiesen, die nun den Antrag behandelte.
Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass das Erdgeschoss des VG-Gebäudes barrierefrei erreicht werden kann und im Bedarfsfall die Sachbearbeiter, die im ersten Stock ihre Arbeit verrichten, sich ins Erdgeschoss begeben. Hier werde die zu erledigende Angelegenheit problemlos mit dem Ratsuchenden im VG-Zimmer der Bürgermeister der drei anderen Mitgliedsgemeinden bearbeitet und erledigt. "Die Angebote des Rathauses sind uneingeschränkt nutzbar", merkte Geschäftsstellenleiter Martin Betz an.
Michaela Popp fragte nach, ob nicht innen der Einbau eines Treppenlifts möglich sei.
Der stellvertretende Untersteinacher Bürgermeister Hans-Peter Röhrlein entgegnete ihr, dass dies leider aus baulichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht umgesetzt werden kann. Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands erteilte die Gemeinschaftsversammlung deshalb einmütig keine Zustimmung, dass das Dachgeschoss des Rathauses Untersteinach barrierefrei gestaltet wird.
Wirtschaftlichere Varianten
Es gebe hier wesentlich wirtschaftlichere Varianten, beispielsweise die Inanspruchnahme der Hilfe eines Pflegedienstes mit fachkundigem Personal.
Im Rahmen des vom Freistaat Bayern aufgelegten "Kommunalen Investitionsprogrammes" (KIP) für finanzschwache Gemeinden beantragt die Gemeinschaftsversammlung die energetische Sanierung des Rathauses Untersteinach bei der Regierung von Oberfranken.
Einbezogen sind dabei die Dämmung der obersten Deckenebene, die Fassadendämmung, die Erneuerung der Fenster mit Sonnenschutz, flankierende Maßnahmen an den Innenlaibungen, der Einbau einer Pelletsheizung mit Lager, Kamin und Heizkreis sowie notwendige flankierender Maßnahmen.
"Große Chance"
Es werden dafür voraussichtliche Kosten von bis zu 450 000 Euro anfallen. Das Land Bayern gewährt eine Förderung von 90 Prozent. "Das wäre eine große Chance", betonte VG-Vorsitzende und Ludwigschorgaster Bürgermeisterin Doris Leithner-Bisani. Zudem bestand das Einverständnis der VG-Versammlung, dass die Verwaltung im Vorfeld die beiden Architekturbüros Harald Schramm und Kestel aus Kulmbach zur Unterstützung bei der Antragstellung hinzugezogen hat.
Einstimmig wurde in der Sitzung Alfred Kolenda zum Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Untersteinach bestellt. red
… wenn Herr Betz hier behauptet:
„Die Angebote des Rathauses sind uneingeschränkt nutzbar."
Für RollstuhlfahrerInnen, die als Zuhörer den Gemeinderats-Sitzungen beiwohnen wollen, trifft dies jedenfalls nicht zu: Sie sind somit von der Teilhabe an den wesentlichen Weichenstellungen des kommunalpolitischen gesellschaftlich Lebens ausgeschlossen
… - … und zwar schon seit vielen Jahren!
Jeder einzelne Gemeinderat hat in seinem Eid feierlich gelobt:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland … Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein.“
Insofern wird es allerhöchste Zeit, dass endlich auch in Untersteinach die allseitig gültigen Rechts- und Gesetzes-Vorschriften eingehalten werden:
Das ist ein rechts- und gesetzeswidriger Zustand, da in hier in Untersteinach entsprechende Vorschriften gewohnheitsmäßig missachtet werden:
• UN-Behinderten-Rechtskonvention, die auch in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht ist:
„Leitgedanke ist die volle gesellschaftliche Teilhabe. Wesentliche Prinzipien sind die Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit sowie die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit; somit also auch Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.“
• Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
• Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) § 1:
„Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“
• Bayerische Gemeindeordnung (GO) Art. 52:
„Die Sitzungen des Gemeinderats haben in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden.“
(Übrigens: Im ehemaligen Untersteinacher Rathaus mit seinem viel schmaleren Treppenhaus führt ein Treppenlift in das erste Stockwerk zur dortigen Arztpraxis.)
Die menschliche Wahrnehmung ist schon interessant - sie differiert von Person zu Person. Schade, daß sich jemand der eigentlich für den Bürger arbeiten sollte gegen diesen stellt. Warum eigentlich ?

Aber auch von den SPD-Mitgliedern hätte ich mir mehr Engagement erwartet - selbst wenn der Antrag vom politischen Gegner stammt. Und vor allen Dingen eine konstruktive Wortmeldung während der VG-Sitzung. Immerhin rühmt sich nicht nur die Untersteinacher SPD mit ihrer großen Sozialkompetenz. Die habe ich schmerzlich vermisst.
Das ist sehr schade. Aber es existiert wohl doch ein Unterschied zwischen dem Veranstalten eines AWO-Kaffeekränzchen und echtem Engagement für die Belange behinderter Menschen.
Soziale Kälte und Kaltschnäuzigkeit hinterlassen wider... winterliche Grüße.