Randale im Gefängnis
Autor: Udo Güldner
Bamberg, Dienstag, 16. Oktober 2018
Ein 30-jähriger Häftling aus dem Landkreis muss wegen seines Fehlverhaltens nun noch länger hinter Gitter.
Wieder hat es in der Justizvollzugsanstalt Bamberg einen Vorfall mit einem gewalttätigen Insassen gegeben. Ein randalierender Häftling aus dem Landkreis Bamberg hatte einen Beamten angespuckt, einen anderen bedroht und dem dritten kraftvoll "in die Eier gefasst". Nun kommen zu seiner bisherigen Haftstrafe von drei Jahren, die er sich erst im Frühjahr 2017 eingehandelt hatte, noch einmal vier Monate hinzu.
Auf dem Haftraum 352 dröhnen dumpfe Schläge nach außen. Auch lautes Schimpfen ist auf dem Gang zu hören. Drinnen tobt ein 30-jähriger Häftling. Als zwei Beamte ihn daraufhin in den legendären "Raum 307" verbringen, hat er sich scheinbar wieder beruhigt. In der speziellen Zelle gibt es nicht nur "unkaputtbare" Einrichtungsgegenstände, damit sich der Gefangene nicht selbst verletzten kann, sondern auch eine Videoüberwachung, um sein Treiben im Auge behalten zu können. Darauf ist zu sehen, wie der Angeklagte trotzdem versucht, den Haftraum mit Schlägen und Tritten zu verwüsten und mit einem zerbissenen Kissen in der Toilette auch zu überfluten.
Als einer der Gefängniswärter ihn durch die geöffnete Kostklappe beruhigen will, fliegt einer der Schlappen des Gefangenen in Richtung der Öffnung, durch die das Essen gereicht wird. Der Schuh trifft zwar nicht. Dafür aber eine Ladung Spucke, die der Beamte im Gesicht und im Mund abbekommt. "Das war nicht gerade angenehm."
Weitere Drohungen
Dann greifen die Beamten ein und an. Zu dritt bringen sie den Angeklagten zu Boden, der noch im Liegen mit seiner letzten noch freien Hand einem der Beamten in die Weichteile greift. "Ich hatte keine Schutzkleidung an, weil es schnell hat gehen müssen." Ein Kollege hörte noch "Nimm die Hand von meinen Eiern!" Unwillkürlich wehrt sich der zentral erfasste Mann und trifft dabei den Angeklagten im Gesicht. Eine Platzwunde über dem Auge entsteht.
Schließlich sind es fünf Männer, die es braucht, um zuzupacken und abzusichern. Nach dem Zugriff wird der Angeklagte in einen besonders gesicherten Haftraum gebracht, in dem es eine in den Boden eingelassene Toilette, einen reißfeste Schlafsack und ein Papierhemd zum Anziehen gibt. Sämtlich Maßnahmen, um eigene Verletzungen und weitere Sachbeschädigungen zu vermeiden. Auf dem Weg dorthin droht der Angeklagte seiner Eskorte.
Dass die Drohungen des Angeklagten durchaus ernst zu nehmen waren, zeigte ein Blick ins Bundeszentralregister, das eine lange Latte an Vorstrafen auflistet. In Hof, Eggenfelden, Ebersberg, Landshut, Nürnberg und zuletzt Bamberg hatte der Angeklagte sich wegen Diebstahls, Hehlerei, Sachbeschädigung, versuchter Nötigung, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Raubes, versuchter räuberischer Erpressung, des Besitzes und Führens einer verbotenen Waffe und einer Schusswaffe, unerlaubten Drogenbesitzes und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verantworten. Sechs Mal war der Arbeitslose aus Sachsen-Anhalt mit einer Drogenkarriere aus Haschisch, Speed und Crystal bereits hinter Gittern.
Beamte im Recht
Strafrichter Matthias Schmolke sah nicht nur die Beleidigung (Spucken) und die Bedrohung ("Ich schnapp mir diesen miesesten Typen von euch und leg ihn um!") als erwiesen an.