Prügel auf dem Parkplatz: 32-Jähriger muss 1200 Euro Geldstrafe zahlen
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Freitag, 26. Juni 2020
Zu einem folgenreichen Zwischenfall kam es am 2. August des vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in Burgkunstadt. Es war 13.45 Uhr und zwei Parteien begegneten sich. Auf der einen Seite ein heute 32...
Zu einem folgenreichen Zwischenfall kam es am 2. August des vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in Burgkunstadt. Es war 13.45 Uhr und zwei Parteien begegneten sich. Auf der einen Seite ein heute 32-Jähriger und auf der anderen Seite eine ihm bekannte Hausfrau nebst Tochter und ihrem damaligen Freund. Dann kam es zu massiven Beleidigungen und einem Faustschlag auf die Hand der 40-Jährigen. Die genauen Umstände suchte man während eines Prozesses am Amtsgericht zu klären. Vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung standen im Raum.
Unter Einfluss von Drogen?
Es hatte mit einem Facebook-Post zu tun, den der 32-Jährige über den 22-jährigen Freund der Hausfrautochter las und der diesen in schlechtes Licht rückte. Auch der angeklagte 32-Jährige hielt nicht mehr von dem 22-Jährigen, sagte ihm das und es kam zu allgemeinem Streit. Die Hausfrau erinnerte im Zeugenstand, dass der Angeklagte gedroht habe, dem Freund ihrer Tochter "den Kopf einzuschlagen". "Er war so aggressiv, da ist ihm die Sonnenbrille aus dem Gesicht gefallen, und er hatte ganz rote Augen", erklärte sie und deutete damit an, dass der Mann wohl unter Einfluss von Drogen gestanden habe.
Tatsächlich bekräftigte die Frau noch, dass der derzeit arbeitslose Angeklagte einst über ihr gewohnt habe und sie darum wisse, dass er "mit Drogen zu tun hat".
Schimpfwörter fielen
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Daniela Jensch wollte wissen, was es mit der Körperverletzung auf sich gehabt habe, und die 40-Jährige erzählte davon, wie sie einen Faustschlag auf ihre Hand erhielt und diese davon dick anschwoll. Auch ist ihr "fette Hure" und "Miststück" an den Kopf geworfen worden. Es stand im Zusammenhang damit, dass sie sich schützend an die Seite des Freundes ihrer Tochter begab und etwas abbekam. Der Grund, weshalb sie sich an die Seite des 22-Jährigen stellte, habe darin gelegen, dass dieser eine Form der Behinderung hat, mit welcher er dem Angreifer ausgeliefert gewesen wäre.
Auch die 17-jährige Tochter der Frau wurde Augenzeugin des Geschehens. "Ich war unter Schock - meine Mutter fasst keiner an", gab sie zu Protokoll. Doch die klarsten Worte zu dem Geschehen fand ein an der Sache unbeteiligter 60-jähriger Vertreter, der die Szenerie beobachtete. "Ich habe gesehen, dass der junge Mann auf die Frau eingeschlagen hat." Diese Aussage provozierte eine Entrüstung beim Angeklagten, was wiederum einen bekräftigenden Satz des Zeugen mit sich brachte: "Ich sage nichts Falsches." Überdies schilderte der Zeuge den Angeklagten als seinerzeit "ziemlich zugedröhnt".