Poolwasser ist Schmutzwasser
Autor: Thomas Weichert
Kirchehrenbach, Mittwoch, 17. März 2021
Wasser über einen Außenzähler darf nicht zur Befüllung eines Schwimmbeckens benutzt werden, weil es danach in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden müsste. In Kirchehrenbach mussten Grundsatzbeschlüsse gefasst werden.
Gleich mehrere Grundsatzbeschlüsse mussten die Gemeinderäte von Kirchehrenbach fassen. Es ging dabei um Außenwasserzähler, Hundestationen, eine Hundespielwiese und um die weitere Bebauung an der Hauptstraße.
Die Gemeinde hat in ihrer Satzung zur Wasserversorgung bereits Gartenwasserzähler genehmigt. Diese haben für die Bürger den Vorteil, dass sie nur das entnommene Trinkwasser, nicht aber die Abwassergebühr bezahlen müssen. Jetzt kamen zwei Anträge zur Installation von Außenwasserzählern herein. Auch die Anfragen dafür werden laut Bürgermeisterin Anja Gebhardt (SPD) immer mehr.
Höchstrichterliche Entscheidung
Johannes Schnitzerlein (CSU), der auch Chef des Abwasserzweckverbands Kirchehrenbach-Weilersbach ist, betonte, er sei dankbar, dass diese Anträge gestellt worden seien. Er zitierte höchstrichterliche Entscheidungen. Demnach darf das Wasser aus einem Außenwasserzähler nicht zur Befüllung eines Pools oder Schwimmbeckens benutzt werden, weil es dann Schmutzwasser ist und in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden müsste. Denn das verschmutzte Badewasser aus einem Pool darf nicht auf dem Grundstück versickert werden, sonst kontaminiert es das Grundwasser.
Denn zur Versickerung von Wasser bräuchte es eine wasserrechtliche Genehmigung. Die Antragsteller hätten damit ein Fass aufgemacht, meinte Schnitzerlein. Er rechnete vor, dass die Gebühr zur Genehmigung eines Außenwasserzählers schon alleine 80 Euro koste. Außerdem muss der Zähler alle sechs Jahre neu geeicht werden, was weitere Kosten verursache. Manche Verbände verlangen auch eine zusätzlich jährliche Gebühr von zwölf Euro.
Die Rathauschefin verwies auch darauf, dass es beispielsweise verboten sei, Wasser aus dem Außenwasserzähler zum Beispiel zum Klößekochen zu verwenden, weil das Kloßwasser dann im Abwasserkanal entsorgt wird und dafür dann Abwassergebühren fällig werden.
Einstimmig entschloss sich der Rat aber dann doch, Außenwasserzähler zukünftig zu genehmigen. Die Antragsteller werden jedoch darauf hingewiesen, dass es strafbar sei, zum Beispiel einen Pool mit Wasser zu befüllen, welches über den Außenwasserzähler entnommen wird.
Zur weiteren möglichen Bebauung an der Hauptstraße, wo ein Landwirt eine Reithalle bauen will, die aber bisher immer abgelehnt wurde, folgten die Räte den Empfehlungen aus dem Bauausschuss, am bisherigen Flächennutzungsplan festzuhalten. Denn baulich, so Gebhardt, könne man sich nicht mehr in viele Richtungen entwickeln.