Druckartikel: Pfalzstraße: Eilantrag abgelehnt

Pfalzstraße: Eilantrag abgelehnt


Autor: Ralf Ruppert

Bad Kissingen, Donnerstag, 22. Juni 2017

Anwohner der Friedrich-List-Straße wehren sich gegen ein Haus mit 13 Wohnungen in ihrer Nachbarschaft. Trotz Klage dürfen die Investoren aber weiter bauen.
Diese Montage auf der Grundlage eines Luftbildes zeigt die ungefähre Dimension des geplanten Gebäudes. Foto: Archiv/Grafik: Dagmar Klumb


Das Projekt war von Anfang an umstritten: Ein eher unscheinbares Zwei-Familienhaus auf dem Grundstück Pfalzstraße 19 und 21 soll um elf weitere Wohnungen erweitert werden. Das Gebäude mit Tiefgarage ist zur Pfalzstraße hin drei-, zur Friedrich-List-Straße viergeschossig geplant. Die Fundamente nehmen 35 Prozent der Grundstücksfläche ein, die versiegelte Fläche samt Zufahrten und Stellplätzen sogar 57 Prozent. Im Oktober lehnte der Bauausschuss das Vorhaben noch wegen der Dimensionen ab, der Stadtrat überstimmte den Ausschuss jedoch im November nach Ortstermin und ausführlicher Prüfung und erteilte die Bau-Genehmigung. Anwohner haben dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht.
Wann über die eigentliche Sache entschieden wird, ist völlig offen. Laut Gericht beträgt die Wartezeit vor allem wegen zahlreicher Asyl-Verfahren mittlerweile im Schnitt mehr als ein Jahr. Deshalb hatten die Kläger in einem Eilverfahren beantragt, das Gericht möge "die aufschiebende Wirkung der Klage (...) gegen die Baugenehmigung" anordnen. Das lehnte das Verwaltungsgericht nun ab.


Fingerzeig in der Hauptsache

Die Begründung gibt auch einen Hinweis auf die grundsätzliche Meinung des Gerichts in der Sache: "Der angefochtene Baugenehmigungsbescheid vom 1. Februar 2017 erweist sich (...) mit großer Wahrscheinlichkeit als rechtmäßig und verletzt den Antragsteller nicht in seinen Rechten", heißt es darin. Grundsätzlich hätten Nachbarschaftsklagen sowieso keine aufschiebende Wirkung. Gerichte können jedoch die Genehmigungen aussetzen, also den Bau stoppen, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht sieht aber nach einer "summarischen Prüfung" keine Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen. Die Kläger hatten angeführt, dass das geplante Gebäude eine "erdrückende Wirkung" habe und der Baukörper "völlig überdimensioniert" sei.
Ob die Kläger nach der Niederlage im Eilverfahren auf ihre Klage bestehen, ist offen: Sie wollten sich trotz unserer Nachfragen nicht dazu äußern. Auch der Bauherr, das "MSZ Planungsbüro Zeitz" (MSZ steht für Bernd Matthes, Heribert Schießer und Reinhard Zeitz) gab keinen Kommentar zum Verfahren ab, verwies nur darauf, dass seit vier Wochen an dem Gebäude gebaut wird.
"Die Stadt Bad Kissingen ist in ihrer Rechtsauffassung nach summarischer Prüfung bestätigt worden", kommentierte Oberbürgermeister Kay Blankenburg (SPD) das Urteil, und: "Dem Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache sehen wir zuversichtlich entgegen."