Die "letzten" Dinge regeln, das ist ein unangenehmes Thema. Im katholischen Gemeindezentrum ging es um den eigenen Tod, über Patientenverfügung und Vorsorge...
Die "letzten" Dinge regeln, das ist ein unangenehmes Thema. Im katholischen Gemeindezentrum ging es um den eigenen Tod, über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Ein Thema, das interessiert: rund 100 Personen wollten sich darüber informierten.
Viele Fragen
Eingeladen hatten das Katholische Seniorenforum, die Fachstelle Hospiz- und Trauerpastoral der Diözese Würzburg, sowie das Diözesanbüro Bad Kissingen. Die Referenten waren Steffen Vogel, Jurist und Mitglied des bayerischen Landtags, sowie Elsa Hartwig vom Hospizverein Bad Neustadt. Michael Marx, Diözesanbeauftragter, ging auf ethische Fragestellungen ein, die sich in der letzten Lebensphase ergeben können: Was möchte ich medizinisch in Anspruch nehmen? Möchte ich alle Möglichkeiten zur Lebenserhaltung ausschöpfen? Oder verzichte ich darauf, wenn die beabsichtigte Lebensverlängerung zu einer belastenden Sterbeverlängerung zu werden droht? Das schriftliche Festhalten der eigenen Vorstellungen kann für den Arzt, aber auch für die Angehörigen eine Entlastung sein.
Unterschiede
Steffen Vogel erläuterte die gesetzliche Seite und zeigte die Unterschiede zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung auf: Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person, im eigenen Sinne zu handeln. Sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt und man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, bestimmt das Amtsgericht einen Betreuer. Dies ist üblicherweise ein Familienangehöriger. Es gibt keinen Automatismus, dass der Ehepartner der gesetzliche Betreuer ist. In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wen das Gericht als Bevollmächtigten
benennen soll. Dieser Bevollmächtigte vertritt dann die Person und muss - anders als bei der Vorsorgevollmacht - jährlich Rechenschaft über das Vermögen des zu Betreuenden ablegen.
Elsa Hartwig vom Hospizverein Bad Neustadt erläuterte die medizinische Sicht. Jeder ärztliche Eingriff, jede Untersuchung bedarf der Zustimmung des Patienten. Ist dieser dazu nicht mehr in der Lage, braucht es eine Person, die diese Aufgabe übernimmt. Deshalb sei es auch aus medizinischer Sicht wichtig, über eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung zu verfügen.
red