Ominöser Facebook-Eintrag
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Montag, 27. Juni 2016
Weil er das Bild eines jungen Türken mit einer ausländerfeindlichen Äußerung auf seine Facebook-Seite gestellt haben soll, musste sich ein 58-jähriger Beamt...
Weil er das Bild eines jungen Türken mit einer ausländerfeindlichen Äußerung auf seine Facebook-Seite gestellt haben soll, musste sich ein 58-jähriger Beamter vor dem Amtsgericht verantworten. Dort wurde das Verfahren binnen kürzester Zeit ohne Auflagen eingestellt. Der Mann hatte dem Gericht glaubhaft machen können, dass sein Account wohl geknackt wurde und dass er sich von fremdenfeindlichen Äußerungen in jeder Form distanziert.
Trotzdem war die Sache erst einmal bis zum Staatsschutz gegangen. Dort wurde der Angeklagte über einen Vergleich seines Facebook-Profilbildes mit einem Foto beim Einwohnermeldeamt identifiziert. "Das ist schon ein Zufall, dass die Bilder identisch waren und dass der Geschädigte auch in Kulmbach wohnt", so ein Polizist.
Einen konkreten Tatnachweis konnte allerdings auch die Polizei nicht führen.
Wenn man an das Passwort herankommt, sei es durchaus möglich, Dinge auf eine fremde Facebook-Seite einzustellen. Genau das war wohl im Falle des Angeklagten passiert. Er hatte mehrere fremdenfeindliche Dinge auf seiner Seite, aber auch ganz harmlose Sachen, die trotzdem nicht von ihm stammen sollten.
"Mein Mandant hat die Postings nicht gemacht", sagte Verteidiger Peter Reinel aus Kulmbach. Er habe zudem einen neuen Account eröffnet und den alten komplett gelöscht. So war es ihm auch von Facebook empfohlen worden. Den jungen Türken, den er angeblich beleidigt haben soll, hatte er noch nie in seinem Leben gesehen.
Auf seine Einvernahme verzichtete das Gericht schließlich auch. Richterin Sieglinde Tettmann sagte, dass man über Facebook schon weiter ermitteln könnte.
Sie gab aber auch zu verstehen, dass der Aufwand in keinem Verhältnis stünde, zumal sich der Angeklagte klar und deutlich von fremdenfeindlichen Äußerungen distanziert habee.
Im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellte sie das Verfahren deshalb ohne Auflagen ein. Die Kosten trägt die Staatskasse, nur seinen Verteidiger muss der Angeklagte selbst bezahlen. "Da sieht man, wie man aufpassen muss, wenn man sich in den sozialen Medien bewegt", gab die Richterin allen Beteiligten mit auf den Weg. shf