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Ohne Führerschein, aber mit Promille


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Samstag, 28. Februar 2015

Kulmbach — Da staunten die Beamten nicht schlecht, als sie am 19. Oktober am helllichten Vormittag einen 63-jährigen Beamten aus dem Verkehr zogen. Der Mann hatte nicht nur 1,35 Pr...


Kulmbach — Da staunten die Beamten nicht schlecht, als sie am 19. Oktober am helllichten Vormittag einen 63-jährigen Beamten aus dem Verkehr zogen. Der Mann hatte nicht nur 1,35 Promille Alkohol im Blut, sondern auch keinen Führerschein, wohl aber ein eigenes Auto.
Vor dem Amtsgericht in Kulmbach wurde der Beamte, der sich mittlerweile im Ruhestand befindet, nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
Er habe sich nur ein paar Brötchen von einer nahe gelegenen Tankstelle besorgt, verteidigte sich der Angeklagte, der direkt vor seiner Haustür kontrolliert worden war. "Mir war schon bewusst, dass ich nicht hätte fahren dürfen", räumte er kleinlaut ein. Es sei ein "blöder Tag" gewesen.
Der Angeklagte gab auch zu, unter einem Alkoholproblem zu leiden und seit September regelmäßig die Treffen der Anonymen Alkoholiker zu besuchen. Bereits 2008 war ihm der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden. Warum er denn überhaupt noch ein eigenes Auto besitze, wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen. Weil ihn ab und zu ein Bekannter fahre, antwortete er.
Tatsächlich war der Angeklagte bereits 2008 wegen vorsätzlicher Trunkenheit vom Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt worden. Seit damals hat er auch keinen Führerschein mehr. Trotzdem benutzte er sein Auto noch und wurde im November 2011 ebenfalls in Kulmbach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer erneuten Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.
Staatsanwalt Ludwig Peer rechnete dem Angeklagten hoch an, dass er von Anfang an geständig war und von sich aus der Polizei gegenüber zugegeben hatte, dass er keinen Führerschein besitzt. Daneben habe der Angeklagte aus eigenem Antrieb Kontakt zu den Anonymen Alkoholikern gesucht und sei mittlerweile auch abstinent. Der Staatsanwalt beantragte die letztlich auch von Richterin Tettmann verhängte Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung.
Bei zwei einschlägigen Vorstrafen sei eine kurze Freiheitsstrafe unerlässlich, sagte die Richterin. Zusätzlich zu der Strafe muss der Angeklagte 2000 Euro an die Aktion "Keine Macht den Drogen" zahlen. shf