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Ob schöner wohnen oder nicht: Mehrheit für Mietshaus-Klotz in Trailsdorf


Autor: Sylvia Hubele

Hallerndorf, Samstag, 19. November 2016

Obwohl die Anwohner in Trailsdorf Unterschriften gegen die Errichtung eines Mietshauses für vier Parteien gesammelt hatten und etliche Gemeindevertreter ebe...
Sebastian Schwarzmann


Obwohl die Anwohner in Trailsdorf Unterschriften gegen die Errichtung eines Mietshauses für vier Parteien gesammelt hatten und etliche Gemeindevertreter ebenfalls gegen den Bauantrag stimmten: Schlussendlich wurde der Bauantrag mit neun Befürwortungen gegen sechs Stimmen genehmigt.
Ursprünglich für fünf Familien geplant und in dieser Größe vom Gemeinderat bereits abgelehnt, soll jetzt ein Mietshaus für vier Familien gebaut werden. "So ein Klotz passt hier nicht hin", wetterte Sebastian Schwarzmann, musste jedoch zugeben, dass alle Nachbarn unterschrieben hatten, einer unter ihnen, weil Verwandtschaft dies gebot. Er hatte auf die Ablehnung durch den Gemeinderat gesetzt.
Die Gebäude von Schule und Kindergarten sind ebenso hoch, wies Stephan Beck (WG Willersdorf-Haid) darauf hin, dass die Gemeindevertreter nicht in einem Ortsteil Abweichungen vom Bebauungsplan zustimmen könnten, während sie diese in einem anderen Ortsteil ablehnten. "Wir haben Bedarf an zusätzlichem Wohnraum", konstatierte Bürgermeister Torsten Gunselmann, während Claudia Kraus (WG Trailsdorf) der Ansicht war, dass ein solches Haus in einem schon zwanzig Jahre bestehenden Wohngebiet nicht passe: "Das ist da reingezwickt, das mögen die Leute nicht". Den anderen Bauanträgen, die dem Gremium zu dieser Sitzung vorlagen, stimmten die Gemeindevertreter einhellig zu.


Flutgefahr durch Discounter?

Da Hallerndorf Nachbargemeinde von Höchstadt an der Aisch ist, muss sie an deren Bauleitverfahren beteiligt werden. Zwar werden durch die geplante Errichtung eines Lebensmitteldiscounters die öffentlichen Belange von Hallerndorf nicht beeinträchtigt, Gemeinderat Stephan Beck wies jedoch darauf hin, dass durch die Versiegelung von Flächen die Hochwassergefahr für Hallerndorf steigen könne und bat darum, der Zustimmung eine entsprechende Anmerkung beizufügen. Bei diesem Tagesordnungspunkt gab es drei Gegenstimmen.
Die Firma Jahn aus Wendelstein bekam den Zuschlag, 2016 den benötigten Feuerwehrbedarf zu liefern. Sie hatte mit 11 237 Euro das günstigste Angebot unterbreitet. Weiterhin waren die Mitglieder der Feuerwehren mit der Leistung der Firma Feuerwehrservice Bayern so zufrieden, dass sie diese auch in den kommenden Jahren gerne mit dem Kundendienst der Tragkraftspritzen beauftragen würden. Bei diesem Kundendienst hatte sich allerdings herausgestellt, dass die TS 8/8 der Feuerwehr in Willersdorf/ Haid generalüberholt werden muss. Die Firma unterbreitete einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der Pumpe in Höhe von 3 600 Euro und bekam dafür ebenfalls den Zuschlag. Beide Entscheidungen wurden einstimmig vom Gemeinderat befürwortet.
Ebenso einstimmig befürworteten die Gemeindevertreter den Betreuungsauftrag der Wegewarte des Fränkische-Schweiz-Vereins. Diese kümmern sich um die Markierungen und Wegekontrollen und führen gelegentlich Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten durch. Die Architektenleistungen zur Sanierung der Grund- und Mittelschule Hallerndorf wurden einstimmig im Gemeinderat an das Büro Konopatzki & Edelhäuser aus Rothenburg ob der Tauber vergeben. Damit die Gemeinde die bewilligten Zuschüsse im Rahmen des KIP (Kommunales Investitionsprogramm) für den Austausch der Fenster in den Klassenzimmern und Verwaltungsräumen der Grund- und Mittelschule beantragen kann, vergaben die Gemeindevertreter auch diesen Auftrag an das oben genannte Büro.
Andreas Konopatzki erläuterte den aktuellen Zustand der Fenster, für denren Sanierung 433 390 Euro geplant sind: "Da ist alles drin", versicherte er auf Nachfrage.


Bestattungsgebühren abgesegnet

Den in einer früheren Sitzung diskutierten Gebühren zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der gemeindlichen Friedhöfe in Hallerndorf stimmten die Gemeinderäte alle zu. Nach der Veröffentlichung der einzelnen Gebühren im Gemeindeblatt treten diese dann ab dem 1. Januar 2017 in Kraft. Die Bestattungsgebühren betragen ab dann für ein einzelnes Erdgrab 600 Euro, für ein Urnengrab 150 Euro und für ein Kindergrab 135 Euro. Dazu kommen sonstige Gebühren und die jährlich zu zahlenden Grabgebühren.