Druckartikel: Nur für den Eigenbedarf

Nur für den Eigenbedarf


Autor: Richard Sänger

Heßdorf, Donnerstag, 04. Oktober 2018

Ein Grundstücksbesitzer aus dem Ortsteil Hesselberg beantragte die Ausweisung von zwei Bauparzellen auf einem nördlich gelegenen Grundstück. Die Baulandausweisung sei ausschließlich für die beiden Töc...


Ein Grundstücksbesitzer aus dem Ortsteil Hesselberg beantragte die Ausweisung von zwei Bauparzellen auf einem nördlich gelegenen Grundstück. Die Baulandausweisung sei ausschließlich für die beiden Töchter des Antragstellers und damit für den Eigenbedarf gedacht, hieß es im Antrag.

Bebauung vertretbar

Nach Auffassung der Verwaltung ist eine dortige Bebauung zur Abrundung der Ortschaft städtebaulich vertretbar. Die Verwaltung schlug vor, das Büro Stadt & Land mit dem Entwurf einer Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung zu beauftragen.

Die Kosten der Bauleitplanung müssen vom Antragsteller getragen werden. Außerdem ist dem Antragsteller die dingliche Sicherung des Eigenbedarfs aufzuerlegen. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Bürgermeister Horst Rehder (Bürgerblock), dass die Dauer der dinglichen Sicherung noch zusammen mit dem Antragsteller vertraglich vereinbart wird.

Für ein Einfamilienwohnhaus

Das Gremium befürwortete auch die Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Ortsteil Hesselberg. Dabei ist lediglich für die Grundflächenzahl eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Der Gemeinderat stellte der Antragstellerin das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Auch gegen die Errichtung eines Einfamilienhauses in Heßdorf gab es keine Einwände. Das Grundstück soll über den Klingenweg erschlossen werden, dazu ist eine Erschließungsvereinbarung erforderlich. Die Anschlusskosten trägt der Bauherr.