Nicht jedes "Geschenk" kommt gut an
Autor: Heike Schülein
Steinbach am Wald, Mittwoch, 15. Januar 2020
Mit einer langen Sitzung startete der Gemeinderat Steinbach am Dienstag in das neue Jahr. Im Fokus standen Anträge der Blaskapelle Buchbach und der Katholischen Kirchenstiftung Buchbach. Einer wurde abgelehnt, der andere vertagt.
Die Blaskapelle Buchbach beantragte einen jährlichen Zuschuss von 4000 Euro für den Unterhalt des vereinseigenen Kulturhauses. Zur Begründung wurde angegeben, dass das Haus seit 1965 ehrenamtlich bewirtschaftet und durch den Verein unterhalten werde. Dabei fielen immer wieder hohe Reparaturkosten an. Das Objekt würde, sollte es die Blaskapelle nicht mehr unterhalten können, in den Besitz der Gemeinde übergehen. Deren finanzielle Belastung wäre dann um ein Vielfaches höher. Zudem würden Gebäude vergleichbarer Größe in Steinbach, Windheim und Kehlbach durch die Gemeinde unterhalten. Buchbach stünde eine solche Einrichtung jedoch nicht zur Verfügung. Dieses Ungleichgewicht sei durch eine Unterstützung zum Unterhalt auszugleichen.
Präsentation
Peter Grüdl (SPD) unterlegte den Antrag mit Zahlen. Von 2009 bis 2019 fielen jährlich im Durchschnitt Betriebs- und Unterhaltskosten von knapp 7000 Euro sowie 6500 Euro Reparatur- und Investitionskosten an, insgesamt über 145 000 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für Notenmaterial, Instrumente usw. Weitere Kosten stehen beispielsweise für den Brandschutz sowie energetische und sicherheitstechnische Maßnahmen an. "Die Blaskapelle kann diese Herausforderungen allein nicht tragen", betonte er und verwies auf die Bedeutung des Kulturhauses, das von der Bevölkerung rege genutzt werde.
"Die Gemeinde schätzt das unermüdliche Engagement der Blaskapelle für Kultur und Geselligkeit sehr", würdigte Bürgermeister Thomas Löffler (CSU). Die Gemeinde unterstütze deshalb die Blaskapelle, wie alle anderen Vereine auch, mit einem jährlichen Zuschuss von 100 Euro.
Bei den Gebäuden in Steinbach, Windheim und Kehlbach handele es sich um kommunale Gebäude, deren Unterhalt Aufgabe der Gemeinde sei, ebenso beim Mehrgenerationenhaus Buchbach. Bei einer positiven Entscheidung schaffe man einen Präzedenzfall; dann könnten alle Sportvereine und der Schützenverein mit eigenen Immobilien mit den gleichen Argumenten an die Gemeinde herantreten.
Laut Geschäftsleiter Thomas Kotschenreuther müsse die Gemeinde die Übertragung von Eigentum nur dann annehmen, wenn das der Aufgabenerfüllung diene und damit keine Kosten verbunden seien, das wäre beim Kulturhaus nicht der Fall. In aller Regel führe das dazu, eine solche Schenkung aus haushaltstechnischen Gründen abzulehnen.