Nicht in jeder Bauangelegenheit sind Landratsamt und Gemeinde einer Meinung

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Bei den Bauanträgen wurde das Bauvorhaben von Rolf Florschütz, der Bau einer Sicht- und Schallschutzwand, vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Das Bauvorha...

Bei den Bauanträgen wurde das Bauvorhaben von Rolf Florschütz, der Bau einer Sicht- und Schallschutzwand, vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Juli behandelt und in der Zielsetzung zurückgestellt, um eine nachbarliche Einigung zu bewirken.


Einigung mit Nachbarn erwünscht

Nach Auffassung des Landratsamtes sollte im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung und der Gleichbehandlung eine isolierte Befreiung erteilt werden, da auf dem unmittelbaren Nachbargrundstück bereits ein Sichtschutz errichtet wurde. Dieser Sichtschutz überschreitet ebenfalls die Höhenfestsetzung des Bebauungsplanes. Weiterhin wird seitens des Landratsamtes darauf hingewiesen, dass bei einer isolierten Befreiung grundsätzlich keine Nachbarzustimmung erforderlich ist.
Wohl ausgehend von dieser Einschätzung hat der Antragsteller mit einem Schreiben mitgeteilt, dass der beantragten Befreiung nun nichts mehr im Wege steht und die Sicht- und Schallschutzwand nunmehr wie geplant erstellt wird. Dazu wurde dem Antragsteller von der Gemeinde mitgeteilt, dass eine gemeindliche Befreiung nach wie vor erforderlich ist und die beabsichtigte Handlungsweise ausschließlich im eigenen Verantwortungsbereich liegt.
In der Diskussion bestätigte der Gemeinderat die Einschätzung, dass eine nachbarliche Einigung sehr sachdienlich wäre. Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter gleichzeitiger Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Zaunhöhe einvernehmlich verweigert.
Zurückgestellt wurde auch das Bauvorhaben von Markus Krammer, die Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen. Eigentlich ist das Bauvorhaben nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei. Da das Carport und der Geräteschuppen außerhalb der Baugrenze errichtet werden sollen, ist hierfür allerdings eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. In der Diskussion wies Herr Herbert J. Müller (FW) darauf hin, dass das Bauvorhaben eine fachgerechte Absenkung des Gehweges erfordert. Außerdem wurde festgestellt, dass die vorgelegten Antragsunterlagen unklar und unvollständig sind, und der Bürgermeister stellte den Antrag auf eine Zurückstellung.


Keine Einwände gegen Halle

Dem Bauantrag Julia und Andreas Hammerschmitt zur Errichtung eines Gartenhauses wurde sowohl die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes als auch das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt. Ebenso wurde das Bauvorhaben von Jan Kracker zur Errichtung eines Betriebsgebäudes im Gewerbegebiet befürwortet. Es wird eine Montage- und Lagerhalle mit Büro- und Aufenthaltsräumen errichtet. Die Außenmaße betragen 15 mal 17,74 Meter mit einer Firsthöhe von 6,32 m. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und konnte somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Auch zum beantragten Teilabbruch und Umbau sowie Nutzungsänderung eines ehemaligen Wohnhauses an der Hauptstraße zu einer Garage für Landmaschinen von Christian Schmitt gab es keine Einwände. Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das umgebaute Gebäude in die Eigenart der bestehenden Bebauung ein.


Post bleibt, FSJ-lerin kommt

Am Ende der Sitzung hatte Bürgermeister Seeberger noch zwei erfreuliche Mitteilungen. So teilte die Deutsche Post AG der Gemeinde mit, dass die Postfiliale künftig in den gleichen Räumlichkeiten wie bisher an der Hauptstraße 14 als DPS-Shop-Interim betrieben wird. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 15 bis 17 Uhr und samstags von 11 bis 12 Uhr. "Damit bleibt die postalische Versorgung für Großenseebach gewährleistet", freute sich der Bürgermeister.
Im April war seitens der Verwaltung und der Schulleitung die Bewilligung einer FSJ-ler-Stelle beantragt worden. Eine entsprechende Einsatzstelle in der Grundschule Großenseebach wurde jetzt durch den Caritasverband inzwischen bewilligt. Für die Zeit von September 2017 bis August 2018 wird Teresa Kleinlein aus Burghaslach diese Stelle besetzen und ausschließlich an der Schule und für die Mittagsbetreuung eingesetzt.