Druckartikel: Nicht alle Überschreitungen sind O. K.

Nicht alle Überschreitungen sind O. K.


Autor: Richard Sänger

Weisendorf, Mittwoch, 15. August 2018

Bei seiner Sitzung hatte der Weisendorfer Bau- und Umweltausschuss über zwei Bauanträge und drei Zäune sowie über einen geplanten Umbau und Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses zu entscheiden. Oft werden dabei Grenzen überschritten.
Das gemeindeeigene Haus in der Hauptstraße 7 kommt teurer als gedacht.  Foto: Michael Busch


An der Schlosswiese soll ein Zweifamilienhaus mit Doppelgaragen und Stellplätzen errichtet werden. Da sich das Grundstück im Sanierungsgebiet befindet, wurde der Sanierungsplaner um eine Stellungnahme gebeten. Diese fiel positiv aus und der Markgemeinderat gab sein Einvernehmen zum Bauantrag.
So einmütig fielen bei der Sitzung des Weisendorfer Gremiums aber nicht alle Entscheidungen aus. Für den Neubau eines Einfamilienhauses am Geisgrün waren fünf Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich. Diese wurden auch erteilt, aber in diesem Fall gegen eine Stimme der Grünenfraktion. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes "Neubaugebiet Gerbersleithe Ost" und hält den Bebauungsplan in verschiedenen Punkten nicht ein, zu denen der Planer jeweils die Begründung lieferte. Die Überschreitung der westlichen Baugrenze des Wohnhauses sei gestalterisch verträglich und bringe keine negativen Auswirkungen für die Nachbarbebauung mit sich.
Am Drosselweg soll ein bestehendes Wohnhaus umgebaut und aufgestockt werden. Dem Ausschuss lag der Antrag auf einen Vorbescheid vor. Der Bebauungsplan erlaubt zunächst eine eingeschossige Bauweise. Da das komplette Erdgeschoss erhalten bleibt, müssen gewisse Höhenlagen übernommen werden und es entsteht ein zweites Vollgeschoss. Diese Überschreitung sei im Vergleich zu bestehenden und bereits genehmigten Gebäuden im Umfeld vertretbar, da die Bestandshöhe nur unwesentlich überschritten wird. Auch zur geringeren Dachneigung und der Dachform, die sich an den Nachbargebäuden orientieren, gab es keine Einwände.


Höhe ist relativ

Bereits in der Julisitzung war ein Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes auf der Grundstücksgrenze an der Schlesierstraße abgelehnt worden. Es sollte erst einmal ein Ortstermin stattfinden. Daraufhin zogen die Antragsteller den damaligen Antrag zurück. Zeitgleich haben sie einen neuen Antrag auf Errichtung eines Zaunes gestellt. Jetzt beim Ortstermin am Tag der Sitzung gab es mit den Antragstellern einen Kompromiss und der Zaun wird aus verkehrstechnischen Gründen zurückgesetzt und der dichte Bewuchs zurückgeschnitten.
Auch am Geisgrün darf ein Stahlgitterzaun von einem Meter Höhe wegen eines Hundes errichtet werden. Laut Bebauungsplan sind nur Maschengitterzäune von maximal 80 Zentimetern erlaubt. Bürgermeister Heinrich Süß erklärte dazu: "Einfriedungen mit einem Meter Höhe sind eher die Norm, daher plädiere ich für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes."
Dies betraf dann auch den Antrag zur isolierten Befreiung für die Errichtung eines Metallzaunes "Am Hochstock" mit 1,03 Meter Höhe. Der Bebauungsplan "Mitteldorfer Weg" sieht Einfriedungen mit Holz vor. Begründet wurde der Antrag wie folgt: "Holz ist nicht mehr zeitgemäß und unterliegt witterungsbedingtem Verschleiß." Die Befreiung wurde ohne Diskussion erteilt.
Immer wieder beschäftigen die Sanierung und der Umbau des gemeindeeigenen Wohnhauses an der Hauptstraße 7 den Bau- und Umweltausschuss. Bereits mehrmals mussten Ausschreibungen aufgehoben werden, weil entweder keine oder überteuerte Angebote eingingen. Jetzt wurde das Gewerk Fenster und Türen sowie Rollläden erneut ausgeschrieben. Insgesamt wurden 18 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es gingen allerdings nur zwei Angebote ein. Eines musste von der Wertung ausgeschlossen werden, das verbleibende Angebot liegt rund 12 300 Euro über der Kostenberechnung. Bürgermeister Heinrich Süß warb um Zustimmung: "Wir haben keine Alternative mehr." Ihm ging es vor allem darum, dass es mit der Sanierung endlich weitergehe. "Nur weil wir keine Firma mehr finden, sollen wir zustimmen", kritisierte Günther Vogel (BGW-FW). Ungehört dieses Einspruches wurden die Arbeiten vergeben. Gegen zwei Stimmen wird die Schreinerei Lämmermann aus Hersbruck Fenster, Türen und Rollläden zum Bruttoangebotspreis von knapp 25 000 Euro liefern und montieren.


Einfache Vergabe

Ein besseres Ergebnis gab es bei der Ausschreibung zur Vergabe der Malerarbeiten und das Angebot unterschritt die Kostenberechnung um 10 700 Euro. Für rund 26 000 Euro wird die Firma Malerwerkstätte Daniel Rost aus Diespeck die Malerarbeiten ausführen.