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NGG kritisiert Gesetzentwurf


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Kronach, Donnerstag, 11. Oktober 2018

Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben - danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftigte im Kreis Kronach soll das ab 2019...


Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben - danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftigte im Kreis Kronach soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein. Tatsächlich dürften jedoch 12 400 Arbeitnehmer im Landkreis nicht vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren - weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. "Das sind 43 Prozent aller Beschäftigten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht", kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Oberfranken.

Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Ein Großteil der Beschäftigten in Bäckereien und Metzgereien dürfte danach nichts von der geplanten Brückenteilzeit haben. Im Gastgewerbe wären laut Statistik im Kreis Kronach sogar 89 Prozent des Personals vom Gesetz ausgenommen.

Auf die Untergrenze von 45 Beschäftigten hatte sich die Große Koalition verständigt. Die Unionsparteien setzten sich in diesem Punkt gegen die SPD durch. Das Gesetz soll noch im Oktober den Bundestag passieren. "In den vielen Kleinbetrieben im Handwerk und in der Gastronomie ist die Teilzeit-Novelle damit reine Makulatur", sagt NGG-Geschäftsführer Michael Grundl. "Die Einschränkung für kleine Betriebe muss wegfallen", so Grundl. red