Neue Vorschriften für Inkasso
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, Samstag, 28. November 2020
Insbesondere Schuldner kleiner Beträge sollen bei den Inkassogebühren entlastet werden. Eine entsprechende Reform beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ...
Insbesondere Schuldner kleiner Beträge sollen bei den Inkassogebühren entlastet werden. Eine entsprechende Reform beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. AfD, FDP, Linke und Grüne stimmten dagegen. "Ein Inkassoverfahren darf für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zur Kostenfalle werden", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Kritik kam sowohl von Verbraucherschützern als auch Inkassounternehmen. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke wertete das als Beleg für einen guten Entwurf. Inkassounternehmen sorgten dafür, dass jährlich fünf bis zehn Milliarden Euro ihren Weg zurück in den Wirtschaftskreislauf fänden. "Das ist wichtig, und nicht nur für die großen Unternehmen, sondern gerade für die kleinen Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben."
Auftraggeber kenntlich machen
Künftig müssen Inkassodienstleister Schuldner schon beim ersten Kontakt in der Regel unter anderem darüber informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen von bis zu 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst ist.
Identitätsdiebstahl bleibt Problem
Gläubiger, die sowohl Rechtsanwälte als auch Inkassounternehmen beauftragen, dürfen Kosten dafür nur bis zu der Höhe zurückverlangen, die allein mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden wäre. Sie dürfen also nicht mehr beides abrechnen - vorausgesetzt, der Schuldner hat die Forderung noch bestritten, als bereits ein Inkasso-Dienstleister im Spiel war, und der Anwalt wurde erst dann eingeschaltet.
Aus Sicht der Parlamentarier weitgehend ungelöst bleibt vorerst das Problem des Identitätsdiebstahls, bei dem Betroffene sich mit Bestellungen auf ihren Namen und auf ihre Kosten herumschlagen müssen, die sie aber gar nicht aufgegeben haben - hier soll gegebenenfalls mit einem neuen Vorstoß nachgebessert werden.
Die Aufsicht werde gestärkt, sagte Ministerin Lambrecht. "In Zukunft sollen die Aufsichtsbehörden zum Beispiel auch dann einschreiten, wenn Inkassodienstleister aggressiv oder irreführend auftreten." Außerdem könnten bestimmte Verhaltensweisen untersagt und Bußgelder verhängt werden. Die Bundesregierung soll auch prüfen, ob die Aufsicht bundesweit zentralisiert werden soll. Das halten Verbraucherschützer für überfällig. dpa