Neue Satzung gefällt den Räten nicht
Autor: Richard Sänger
Großenseebach, Freitag, 17. Januar 2020
Bereits zum dritten Mal gab es am Donnerstagabend im Großenseebacher Gemeinderat den Versuch, eine neue Garagen- und Stellplatzsatzung zu erlassen. Die Gemeinderäte konnten sich allerdings nicht einig...
Bereits zum dritten Mal gab es am Donnerstagabend im Großenseebacher Gemeinderat den Versuch, eine neue Garagen- und Stellplatzsatzung zu erlassen. Die Gemeinderäte konnten sich allerdings nicht einigen.
Wie Verwaltungsleiter Martin Hofmann erläuterte, basiert der Satzungsentwurf im Wesentlichen auf der Satzung der Gemeinde Röttenbach sowie auf dem aktuellen Landesrecht. Allerdings laufe derzeit ein gesetzliches Anhörungsverfahren zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen. Dabei sei auch vorgesehen, über diese Änderung den gemeindlichen Gestaltungsspielraum zur Regelung des Stellplatzrechts zu erweitern. So sollen die Gemeinden künftig selbst entscheiden können, ob aufgrund von vorhandener örtlicher Verkehrsinfrastruktur weniger Stellplätze verlangt werden.
Wohnungen im Dachgeschoss
Nach Einschätzung der Verwaltung haben diese Änderungsvorhaben aber keinen Einfluss auf die Großenseebacher Thematik. Bei den Beratungen im vergangenen Jahr war es hauptsächlich darum gegangen, die Stellplatzzahl für Hotels und Pensionen auf einen Stellplatz pro vier Betten festzulegen. Das Problem bestehe zudem in den Stellplatzauswirkungen bei kleineren Geschossflächenerhöhungen. So sei in dicht bebauten Gebieten wie in Reihenhaussiedlungen die Schaffung weiterer Stellplätze nicht möglich, wenn im Dachgeschoss eine weitere Wohnung entsteht.
Wie Hofmann erläuterte, sei nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München in solchen Fällen bei der Stellplatzbetrachtung ein Vergleich anzustellen, wie viele Stellplätze aufgrund der gültigen Stellplatzsatzung für die vorherige Nutzung benötigt würden im Vergleich zu der erforderlichen Zahl an Stellplätzen für das neue Vorhaben. Die Zahl der für die vorherige Nutzung erforderlichen Stellplätze könne dabei angerechnet werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass durch eine Erweiterung der Wohnfläche keine Situation entsteht, die nach objektiver Betrachtung einen erheblich größeren An- und Abfahrtsverkehr erwarten lässt.
Komplizierte Formulierung
Der Vorschlag der Verwaltung lautete: "Bei Geschossflächen-erhöhungen ist ausgehend vom geltenden Satzungsrecht eine Vergleichsberechnung zwischen der vorherigen Nutzung und der beantragten neuen Nutzung anzustellen. Die Zahl der für die vorherige Nutzung erforderlichen Stellplätze wird angerechnet. Eine Neuberechnung der Stellplätze erfolgt nur dann, wenn die Geschossflächenerhöhung 15 Quadratmeter übersteigt und durch die beantragte neue Nutzung kein erheblich größerer An- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist." So ohne Weiteres mochte das Gremium dem Vorschlag nicht folgen und fand auch die Formulierung irreführend. Bürgermeister Bernhard Seeberger (FW) und der Verwaltungsleiter sagten zu, zur nächsten Sitzung einen geänderten Entwurf vorzulegen.