Neue Geräte für die Spielplätze
Autor: Werner Hauber
Hochstadt, Mittwoch, 12. Dezember 2018
Nachdem eine Prüfung viele Mängel ergab, will Hochstadt sich bald um Ersatzbeschaffungen kümmern.
Vom Institut für Arbeitssicherheit und Sozialhygiene wurden alle Spielgeräte auf den Spielplätzen in der gesamten Kommune auf Mängel untersucht. "Bei 1630 Einwohnern haben wir immerhin zehn Plätze mit mindestens einem Spielgerät", betonte Bürgermeister Thomas Kneipp bei der letzten Gemeinderatssitzung dieses Jahres.
Der Allgemeinzustand der Plätze sei zwar gut, sagte Kneipp und lobte in diesem Zusammenhang auch die Arbeit der Bauhofmitarbeiter. Durch Verschleiß und Verwitterung, aber auch durch geänderte Sicherheitsvorschriften seien jedoch viele der Spielgeräte nicht mehr zulässig. Viele Geräte aus Holz seien vermorscht. Reparaturen wären in den meisten Fällen sehr aufwendig und die Geräte müssten im Nachgang nochmals geprüft werden.
Im Hinblick auf diese sehr kostenintensive Variante schlug der Bürgermeister vor, die Geräte komplett entfernen zu lassen und durch Neuanschaffungen zu ersetzen. "Was früher in Ordnung war, ist halt heutzutage nicht mehr zulässig", so Kneipp weiter. Zum Beispiel müssten Ballfangnetze jetzt viel engmaschiger sein, da sich sonst Kinder daran strangulieren könnten. Seit jüngster Zeit sei nun im sogenannten Fallraum der Geräte auch ein Fallschutz, meist in Form eines Fallschutzbodens vorgeschrieben, um die Verletzungsgefahr bei Stürzen zu verringern. "Alles in allem wird hier wohl eine größere Investition auf die Gemeinde zukommen", so der Bürgermeister.
Gebühren für Amtshandlungen
Nach kurzer Beratung waren sich die Räte einig, die beanstandeten und nicht mehr reparablen Geräte durch den Bauhof entfernen zu lassen und das Thema Ersatzbeschaffungen bei der nächsten Haushaltssitzung anzugehen.
Weiter fassten die Räte einen Beschluss über den Erlass einer Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Bislang gab es für die Gemeinde keine Kostensatzung als Basis für die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen. Die neue Satzung tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft.
Ab dann kann die Gemeinde für ihre Amtshandlungen Kosten erheben, die in ihre Kassen fließen. Rechtsgrundlage hierfür ist eine kommunale Kostensatzung. Die bisherige Möglichkeit einer Einzelregelung in einer Gemeindeverordnung besteht nach der Neufassung des Kostengesetzes nicht mehr. Die Kostensatzung sowie das Kommunale Kostenverzeichnis werden nach dem Muster der Bayerischen Staatsregierung übernommen.