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Nachstellung und Beleidigung: 56-Jähriger muss weniger zahlen


Autor: Pauline Lindner

Forchheim, Freitag, 18. Oktober 2019

Ein erbittert geführter Streit um das Umgangsrecht mit seinem Sohn brachte einen 56-jährigen Kaufmann aus dem südlichen Landkreis dazu, im vergangenen Dezember und Januar seine frühere Lebenspartnerin...


Ein erbittert geführter Streit um das Umgangsrecht mit seinem Sohn brachte einen 56-jährigen Kaufmann aus dem südlichen Landkreis dazu, im vergangenen Dezember und Januar seine frühere Lebenspartnerin mit Anrufen, Facebook-Kommentaren und Whatsapp-Nachrichten zu bombadieren. Dabei verwendete er beleidigende Ausdrücke und sprach - zumindest in Bildform - Drohungen aus.

Deswegen hatte der Mann einen Strafbefehl wegen Nachstellung und Beleidigung über 80 Tagessätze zu 70 Euro erhalten. Er hat dagegen Einspruch eingelegt, den aber auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt. Als er vor Amtsrichterin Silke Schneider den gesamten Sachverhalt aus seiner Sicht schildern wollte, wies sie ihn darauf hin, dass er selber sein Rechtsmittel eingeschränkt habe. Das habe sie ihm bereits schriftlich mitgeteilt.

Dennoch war der Strafbefehl zu verlesen. Demnach schickte der Mann beispielsweise eine Filmsequenz, in der ein Mann ein Gewehr auf eine Frau anlegt. Ein Teil seiner Texte war sachbezogen, wenn er darauf hinwies, dass sich sein Sohn, für den er kein Umgangsrecht hat, wegen der Lebensweise seiner Mutter alle zwei Jahre an ein neues Umfeld samt Schulwechsel gewöhnen müsse. Als Grund für die Wohnungs- und Partnerwechsel warf der Mann der Kindsmutter finanzielle und sexuelle Motive vor. Er bezeichnete sie u. a. als "Wanderhure" und "miese Ratte". Anfang Januar schrieb er: "Die Zeit, für deine Sünden zu bezahlen, ist jetzt gekommen."

Daraufhin stellte die Frau Strafantrag. Im Strafbefehl wurde das Verhalten des Mannes als Nachstellung in fünf Fällen, verbunden mit Beleidigungen gewertet. Denn er habe die Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt und beharrlich mit körperlichen Verletzungen gedroht.

Niedrigerer Tagessatz

"Es gibt jetzt keine Diskussion über die Sache", betonte Schneider. Sie habe mit der Familienrichterin geredet und kenne die Vorgeschichte. Wohl deswegen zeigte sie Verständnis für die Reaktion des Mannes. Sie betonte aber: Allein für die massiven Beleidigungen lägen 80 Tagessätze am untersten Rand des Strafmaßes. Die Überprüfung der finanziellen Verhältnisse ergab eine hohe Belastung durch Schulden und Unterhaltsleistungen an die drei Kinder des Mannes. Schneider setzte deswegen den Tagessatz auf 30 Euro fest.