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Nach einem Bagatellunfall ging ein 37- Jähriger seinem Gegenüber an den Kragen


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Freitag, 20. Januar 2017

Öfter mal kommt es zu Aggressionen im Straßenverkehr, manchmal landen diese auch vor Gericht. Genau so ein Fall war am Freitag Gegenstand einer Verhandlung ...


Öfter mal kommt es zu Aggressionen im Straßenverkehr, manchmal landen diese auch vor Gericht. Genau so ein Fall war am Freitag Gegenstand einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Ein 37-jähriger Lagerarbeiter aus dem Landkreis Forchheim musste sich verantworten, weil er im Mai 2016 einen 43-jährigen Kraftfahrer aus dem Maintal am Schlafittchen packte, ihm sein T-Shirt zerriss und Kratzer am Hals zufügte. Nach dem Vorfall hatte der Angeklagte selbst die Polizei gerufen.
Was war passiert? Laut Ilker Özalp, dem Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft Bamberg, fuhr der Angeklagte - ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein - mit seinem Pkw, die Mutter auf dem Beifahrersitz, im Bereich des Campingplatzes in Sand. Auf einer schmalen Straße touchierte er bei der Begegnung mit einem anderen Auto dessen Außenspiegel. Beide Fahrer hielten ihre Autos an und der Beifahrer aus dem entgegengekommenen Pkw stieg aus, um mit dem Handy Fotos von der Situation zu fertigen.


Handgreiflich geworden

Das passte dem Angeklagten nicht. Er forderte den Fotografen auf, dies zu unterlassen und die Bilder auf dem Handy zu löschen. Dem leistete der Angesprochene nicht Folge, weshalb der Angeklagte ihn packte und offenbar leicht verletzte.
Der Anklagevertreter warf ihm nun das Fahren ohne Fahrerlaubnis, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung und Sachbeschädigung vor. "Es ist so gewesen, es tut mir leid, ich wollte nicht kratzen", sagte der Angeklagte, der ohne Verteidiger zu der Verhandlung erschienen war. Einen Anwalt habe er nicht mitgebracht, weil das auch nichts bringe, wenn er alles gestehe, sagte der Lagerist.
Auch der Geschädigte, der als Zeuge aussagte, schilderte den Vorfall, wie vom Angeklagten eingeräumt. "Als er ausgestiegen war, schrie er schon von weitem, dass ich das Fotografieren unterlassen soll." Als er gepackt wurde, habe er gedacht: "Er will mir eine reinhauen."
Der Angeklagte entschuldigte sich beim Zeugen im Gerichtssaal und übergab ihm fünf Euro; so viel habe das T-Shirt gekostet.


13 Registereinträge

Ein Blick der Vorsitzenden Richterin Ilona Conver in das Bundeszentralregister offenbarte, dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt ist, was wohl auch der Grund dafür war, dass die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bejaht und den Fall zur Anklage gebracht hatte. 13 Einträge weist das Register auf, darunter Trunkenheit im Verkehr, Beleidigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Rauschgiftdelikte. 10 000 Euro Schulden habe er, sagte der 37-Jährige auf Frage der Richterin.
Anklagevertreter Ilker Özalp befand, dass das Geständnis und wie der Mann vor Gericht auftrete positiv zu sehen sei. Allerdings seien dem Angeklagten die Vorstrafen und seine schnelle Rückfallgeschwindigkeit anzulasten. Die Staatsanwaltschaft plädierte dafür, eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten auszusprechen, die, weil er in "Lohn und Brot" steht, zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Er habe eine Geldstrafe von 1000 Euro zu bezahlen, und es sei ihm ein Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. "Eine Geldstrafe wäre mir schon lieber als eine Freiheitsstrafe zur Bewährung", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, für zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Er hat eine Geldauflage von 1000 Euro in monatlichen Raten zu 100 Euro an das Dominikus-Savio-Heim in Pfaffendorf zu bezahlen.


Mahnung

"So ein Verhalten geht nicht, selbst durch Ihre Vorstrafen haben Sie sich nicht beeindrucken lassen", sagte die Richterin. Sie machte dem Angeklagten deutlich, dass eine weitere Verurteilung wohl nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.