Druckartikel: Nach dem Abpfiff ausgerastet: Jetzt standen zwei Neustadter vor Gericht

Nach dem Abpfiff ausgerastet: Jetzt standen zwei Neustadter vor Gericht


Autor: Katja Nauer

Neustadt bei Coburg, Donnerstag, 10. August 2017

Dass ein Streit nach einem Fußballspiel dermaßen eskalieren konnte und gar eine Anklage wegen (gegenseitiger) gefährlicher Körperverletzung nach sich zog, d...


Dass ein Streit nach einem Fußballspiel dermaßen eskalieren konnte und gar eine Anklage wegen (gegenseitiger) gefährlicher Körperverletzung nach sich zog, diese bittere Pille mussten zwei Männer aus Neustadt jetzt schlucken.
Beide Männer, die sich im September letzten Jahres bei einem Fußballspiel zwischen dem TSV Ketschenbach und dem FC Haarbrücken körperlich derartig angegangen waren, dass die Polizei gerufen werden musste, saßen am Donnerstag ausgerechnet auch noch nebeneinander auf der Anklagebank des Amtsgerichtes in Coburg.
Dass die Neustadter diese Auseinandersetzung und ihre Folgen so nicht gewollt haben, wurde schnell klar. Der Hauptverursacher, ein 47-jähriger Neustadter, der seinen Kontrahenten in einen fast tödlich verlaufenden Schwitzkasten genommen haben soll, entschuldigte sich tränenreich bei seinem jüngeren Kontrahenten, einem 29 Jahre alten Fußballer: "Es tut mir aufrichtig leid, dass es so ausgeartet ist." Er hätte sich das Leben genommen, wenn der junge Mann gestorben wäre.
Auch der junge Sportler kämpfte mit den Tränen. Bei dem Fußballspiel habe es Fouls und verbale Beleidigungen zwischen ihm und dem Sohn des 47-Jährigen gegeben, der ebenfalls mitspielte, schilderte er.


"Ich hatte Todesangst"

Nach dem Spiel hätte es zwischen den beiden Gegenspielern erneut eine Rangelei gegeben, in die sich allerdings der Vater eingemischt habe. "Er hat mich in den Schwitzkasten genommen", schilderte der 29-Jährige die Vorfälle. "Ich habe noch nie in meinem Leben so eine Todesangst gehabt." Er habe sich aus der Umklammerung nicht mehr lösen können. Dann fehle ihm die Erinnerung. Erst bei der Versorgung durch Sanitärer sei er wieder zu sich gekommen.
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen beide Männer Anklage: Während der junge Sportler durch den Klammergriff in akute Atemnot kam - zwei Zeugen sagten übereinstimmend aus, der Angegriffene sei blau angelaufen - sowie Schürfwunden am Mund erlitt, soll er im Gegenzug seinen Kontrahenten mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben. Der 47-Jährige habe Prellungen erlitten und soll kurzzeitig bewusstlos geworden sein. Dazu befragt, konnte sich der junge Mann allerdings nicht vorstellen, seinen Angreifer getreten zu haben.
Zwei Zeugen sagen zwar übereinstimmend aus, dass es zu einem Streit gekommen ist. Bei den Tritten jedoch gingen die Meinungen komplett auseinander: Während der eine Zeuge felsenfest der Überzeugung war, dass der junge Mann seinem Kontrahenten nach dessen Angriff getreten hatte, erklärte der zweite Zeuge keinen solchen Tritt gesehen zu haben.
Richterin Melanie Krapf regte im Hinblick auf den persönlichen Leidensdruck beider Parteien eine Einigung und Einstellung des Verfahrens an. Oberstaatsanwalt Martin Dippold erklärte sich gegen die Auflage einer Geldstrafe dazu bereit.
Der 47-Jährige einigte sich mit seinem Kontrahenten. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 29-Jährigen wurde eingestellt. Gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2000 Euro an den 29-Jährigen, einer Geldbuße von 1000 Euro an die Staatskasse und die Übernahme der anteiligen Kosten des Verfahrens wurde das Verfahren gegen den 47-Jährigen ebenso eingestellt.