Druckartikel: Mutter und Sohn sollen Amt betrogen haben

Mutter und Sohn sollen Amt betrogen haben


Autor: Carmen Schwind

Forchheim, Donnerstag, 27. April 2017

Ein vergessenes Kreuzchen soll eine 39-jährige Forchheimerin und ihren 19-jährigen Sohn vor Gericht gebracht haben. Die beiden Angeklagten bezogen seit 2013...


Ein vergessenes Kreuzchen soll eine 39-jährige Forchheimerin und ihren 19-jährigen Sohn vor Gericht gebracht haben. Die beiden Angeklagten bezogen seit 2013 Leistungen von der Agentur für Arbeit als eine "Bedarfsgemeinschaft".
Der am Dienstag zum Amtsgericht Forchheim als Zeuge geladene Arbeitsvermittler des jungen Mannes berichtete, dass dieser im Sommer 2014 angegeben habe, dass er die mittlere Reife nachholen und dann zur Fachoberschule gehen wolle.


Zahlungen und Stundungen

Der Vermittler berichtete Strafrichterin Silke Schneider, dass er monatelang Bestätigungen für dieses Vorhaben vom Beschuldigten angefordert habe. Dann kam bei einem Datenabgleich im Dezember heraus, dass der Angeklagte seit September 2014 bereits arbeitete. Staatsanwalt Matthias Schmolke sprach deshalb von Betrug.
Bereits zu Beginn der Sitzung diskutierten Richterin Schneider und Rechtsanwalt Christian Rudolph über die Höhe der Leistungen, die noch zu zahlen sei. Denn mittlerweile hatte es diverse Anträge, Zahlungen und Stundungen gegeben. Silke Schneider machte klar, dass sie diesen einen Fall vom September 2014 zu verhandeln habe, bei dem Leistungen in Höhe von etwa 2400 Euro ausbezahlt worden waren. Auf dieses Geld hätten die Angeklagten keinen Anspruch gehabt.


Unvollständig ausgefüllt

Die angeklagte Mutter gab an, dass sie alle Unterlagen wie beispielsweise Kontoauszüge oder Lohnabrechnungen bei der Agentur für Arbeit abgegeben habe. Sie habe nur vergessen, ein Kreuzchen auf dem Formular bei "Beschäftigung" zu machen. Das gebe sie zu.
An entsprechende Aufforderungen vom Amt oder Anrufe der Arbeitsvermittler konnten sich die beiden Angeklagten nicht erinnern. Die genannten Unterlagen waren allerdings im Amt nicht zu finden - nur das unvollständig ausgefüllte Formular. Die als Zeugen geladenen drei Mitarbeiter der Agentur für Arbeit gaben zudem an, dass die Abteilungen vernetzt seien und weitergeben, wenn jemand meldet, dass er wieder arbeitet.
Staatsanwalt Schmolke wies die Angeklagte darauf hin, dass sie nicht nur das Kreuzchen übersehen habe, sondern noch weitere Angaben zur Berufstätigkeit. Und Richterin Schneider fragte nach, warum sie diesen Teil übersehen, den Bereich danach jedoch korrekt ausgefüllt habe. Die Angeklagte antwortete ausweichend, dass sie alles abgegeben habe und man nur dann Geld bekomme, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Außerdem fragte die Richterin, warum sie nicht von selbst nachgefragt habe, warum die Leistungen trotz Arbeit des Sohnes immer noch so hoch waren. Dazu meinten die Beschuldigten, dass der Sohn bei Überstunden mehr verdient habe, manchmal dann wieder weniger.


Juristische Hürden

Rechtsanwalt Rudolph war der Ansicht, dass die Agentur die Leistungen hätte einstellen können wegen fehlender Mitwirkung seiner Mandanten. Diese hatten ja nicht auf die Aufforderungen des Vermittlers reagiert.
Dieser erklärte, dass die juristischen Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung sehr hoch seien. Außerdem sei es die Verpflichtung jedes Leistungsempfängers zu melden, wenn er wieder erwerbstätig wird. Da die Angeklagte die Mitarbeiterin, die ihre angeblich kompletten Unterlagen entgegengenommen hat, aussagen lassen will, soll die Verhandlung am nächsten Dienstag weitergehen.