Mountainbiker im Wald
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Himmelkron, Dienstag, 10. Mai 2016
stephan herbert fuchs Waldbesitzer wollen Mountainbiker künftig über ihre Rechte und Pflichten in den Wäldern aufklären. Das hat Carl von Butler, Geschäftsf...
stephan herbert fuchs
Waldbesitzer wollen Mountainbiker künftig über ihre Rechte und Pflichten in den Wäldern aufklären. Das hat Carl von Butler, Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, angekündigt. Bei der Jahresversammlung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken (FVO) in Himmelkron stellte Butler eine gemeinsame Erklärung mit den Interessenvertretungen der Mountainbiker in Aussicht. Ziel sollte es sein, schwere Unfälle zu vermeiden. Nach den Worten Butlers war es auch in Bayern bereits zu mehreren tödlichen Unfällen gekommen.
Doch so leicht ist das mit der Unfallvermeidung bei rund 13 Millionen Mountainbikern in Deutschland gar nicht. Woher sollte ein Mountainbiker auch wissen, was eine Rückegasse ist und was ein normaler Waldweg. Mountainbiker dürfen im Wald nur auf "geeigneten Wegen" fahren.
Doch wie sind die definiert? Sie müssen mindestens zwei Meter breit sein, sonst sei kein Begegnungsverkehr möglich, sagt Carl von Butler. Gesetzlich sei das nicht definiert. Wohl aber, dass Rückegassen als Forstflächen gelten und damit nicht befahren werden dürfen. Butler legte den Waldbesitzern auch ans Herz, illegale Cross-Strecken sofort zu entfernen. Im Falle eines Unfalls mache sich der Waldbesitzer sonst mitschuldig.
Als "größten Irrsinn überhaupt" bezeichnete Butler die von Interessenverbänden geforderten und in einigen Bundesländern bereits beschlossenen Flächenstilllegungen im Wald. Jede Stilllegung bedeute, dass mehr Holz importiert werden muss. Solche Importe seien meist nicht durch eine nachhaltige Bewirtschaftung gedeckt, sondern durch zügelloses Roden.
Darüber hinaus seien hierzulande auch Arbeitsplätze in Gefahr, sagte Butler und gab zu bedenken, dass allein in Bayern an die 200 000 Menschen in den Bereichen Holz und Wald tätig sind. Trotzdem sei im neuen baden-württembergischen Koalitionsvertrag vereinbart, dass zehn Prozent des Staatswaldes stillgelegt werden sollen.