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Mofa-Schein war zu wenig


Autor: Redaktion

Burgkunstadt, Sonntag, 27. Mai 2018

Nur eine Mofa-Prüfbescheinigung konnte ein Rollerfahrer vorzeigen, als er am Freitagnachmittag auf dem Radweg neben der B 289 kontrolliert wurde. Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist...


Nur eine Mofa-Prüfbescheinigung konnte ein Rollerfahrer vorzeigen, als er am Freitagnachmittag auf dem Radweg neben der B 289 kontrolliert wurde. Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nun die Folge. Der junge Mann musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. pol