Mofa-Schein war zu wenig
Autor: Redaktion
Burgkunstadt, Sonntag, 27. Mai 2018
Nur eine Mofa-Prüfbescheinigung konnte ein Rollerfahrer vorzeigen, als er am Freitagnachmittag auf dem Radweg neben der B 289 kontrolliert wurde. Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist...
Nur eine Mofa-Prüfbescheinigung konnte ein Rollerfahrer vorzeigen, als er am Freitagnachmittag auf dem Radweg neben der B 289 kontrolliert wurde. Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nun die Folge. Der junge Mann musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. pol