Mit Musik und Masken
Autor: Hans Kurz
LKR Bamberg, Montag, 13. Juli 2020
In Limbach wurde am Wochenende ein Kirchweihbaum aufgestellt, obwohl der Festbetrieb - wie andernorts auch wegen Corona - ausfallen musste. Landratsamt und Gesundheitsamt erklären, was erlaubt ist - und was nicht.
Ein Baum macht noch keine Kerwa. Aber er kann in diesem Corona-Jahr dennoch ein Signal, eine Botschaft sein, dass man sich auch von der Krise nicht unterkriegen lässt. Genau das dachten sich am Wochenende die Limbacher. Unter Einhaltung der Hygieneauflagen holte der Kirchweihverein des Pommersfeldener Gemeindeteils am Samstag des traditionellen Kerwa-Termins eine Kirchweihfichte ein. Zu den Klängen der Weingartsgreuther Blasmusik wurde der stattliche Baum durch den Ort gefahren. Station wurde beim Wirtshaus gemacht, wo auch die althergebrachten Kerwalieder gesungen wurden. Anschließend wurde der Baum auf der Festwiese am Ortseingang in die Höhe gehievt.
Bierkrüge, die die Runde machten, gab es in diesem Jahr ebenso wenig wie ein Festzelt oder sonstigen Betrieb auf dem Festplatz. Dafür waren die Kirchweihburschen allesamt mit Gesichtsmasken ausgestattet.
Allerorten werden derzeit Kirchweihfeste abgesagt. In manchen Orten finden noch die Gottesdienste statt - oft im Freien. Und wo es noch ein Wirtshaus gibt, kann das - nach den derzeit gültigen Vorgaben des Infektionsschutzes - natürlich wie gehabt öffnen.
Es stellt sich also die Frage: Kirchweih - was geht? Und was geht nicht? "Kirchweihbäume dürfen natürlich aufgestellt werden", heißt es auf FT-Anfrage aus dem Landratsamt. Dabei seien allerdings zwei Aspekte zu beachten. Aus Sicht des Gesundheitsamtes seien das "die bekannten Abstands- und Hygieneregeln". Das heißt: Auch bei Veranstaltungen im Freien muss der Abstand von 1,50 Meter zwischen zwei Personen eingehalten werden. Und wenn das nicht möglich ist, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem sind körperliche Kontakte, wie etwa Händeschütteln oder Umarmungen, tabu.
Der Teufel könnte in solchen Fällen oft im Detail liegen. Wenn zum Beispiel zwei Kerwasburschen gemeinsam an einer Stange den Baum in die Höhe stemmen, sind Gesichtsmasken unbedingt erforderlich. Außer, die beiden leben in einem Haushalt. Zwei Brüder, die noch gemeinsam bei den Eltern leben, dürfen in diesem Fall sogar ohne Maske agieren. Vater und Sohn mit jeweils eigenem Hausstand dagegen nicht.
Und generell gilt in Bayern derzeit, dass sich nicht mehr als 200 Personen im Freien und 100 in geschlossenen Räumen versammeln dürfen. Wobei der versammlungsrechtliche Aspekt noch weitere Vorgaben macht. "Musik darf dabei spielen. Allerdings darf dafür nicht geworben werden, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden", stellt das Landratsamt klar. Die Gastronomie darf nach den bekannten Regeln öffnen.
Absagen reihum
Im Markt Heiligenstadt mit seinen 24 Gemeindeteilen fallen derzeit reihenweise die Kirchweihfeste aus. Eigene Veranstaltungen seien allesamt abgesagt worden, weil die Teilnehmerbegrenzung nicht gesichert eingehalten werden könne, sagt Bürgermeister Stefan Reichold (SPD) dazu. Es habe aber auch gar keine entsprechenden Anfragen gegeben.