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Mit geklautem Wagen und 2,6 Promille Unfall gebaut: 16 Monate ohne Bewährung


Autor: Markus Häggberg

Ebensfeld, Mittwoch, 26. Juni 2019

Diese eine bestimmte Woche im Februar 2018 wird dem 39-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis gewiss in Erinnerung bleiben. Zumindest war sie folgenreich. Eine der Folgen lautete am Dienstag im Amt...


Diese eine bestimmte Woche im Februar 2018 wird dem 39-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis gewiss in Erinnerung bleiben. Zumindest war sie folgenreich. Eine der Folgen lautete am Dienstag im Amtsgericht auf den Hauptanklagepunkt Diebstahl.

Es kommt nicht allzu oft vor, dass Prozessteilnehmer in Fußfesseln vorgeführt werden. Am Dienstag geschah dies dem 39-Jährigen, der aus einem Gefängnis im Umkreis zum eigenen Verfahren herbeigeschafft wurde. Was ihm dies eingebrockt hatte, war sein Verhalten an zwei Februartagen.

In der Nacht zum 18. Februar entwendete der Mann bei einem Bekannten einen Schlüsselanhänger. An dem war der Autoschlüssel angebracht, und so setzte sich der Mann in den Wagen und entwendete den gleich mit. In der Anklageverlesung hielt ihm Staatsanwalt Philip Pasch vor, fünf Tage später mit diesem Auto nachts um 2.50 Uhr bei Ebensfeld "Leitplanken touchiert" und für einen Sachschaden über 3000 Euro gesorgt zu haben. Mit über 2,6 Promille und ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein.

Doch schon wie es zur Feststellung der Promillezahl kam, war wohl schon wieder eine Geschichte für sich. Staatsanwalt Pasch erinnerte daran, dass der Angeklagte bei der Blutentnahme im Klinikum für Ankündigungen sorgte: "Dann gibt es Tote" bzw. "dann tut es weh".

Schlafenden Mitzecher beklaut

"Ich bin froh, dass nicht mehr passiert ist in dieser Nacht", erklärte der Angeklagte. Erinnerungen zum 18. Februar waren dem Mann weitgehend gegeben. Er lernte in einer Lichtenfelser Kneipe einen Mann kennen, und die beiden fuhren zu diesem nach Michelau, um noch drei, vier Biere zu trinken. Dann, als der neue Bekannte eingeschlafen war, griff der 39-Jährige zu dessen Autoschlüssel und fuhr mit dessen Auto davon. Für den Leitplankenvorfall fünf Tage später, fehlten dem Angeklagten hingegen jede Menge Erinnerungen. "Ich weiß, dass ich bei der Polizei aufgewacht bin und die mich nach Kutzenberg gebracht hat."

Im Gericht selbst wurde der Mann mit seinem einstigen vertrauensvollen Opfer konfrontiert. Im Grunde hatten die beiden Männer nicht viele Blicke füreinander übrig. Zum Kennenlernen erwähnte der 36-jährige Industriemechaniker aus Michelau, dass er den Mann auf Anraten seiner Schwester mitgenommen habe. Die habe gesagt, der 39-Jährige sei ein Kumpel vor ihr. Der 39-Jährige wiederum habe bei seiner Mutter gewohnt, die aber habe seine Anrufe nicht gehört und so wollte der 36-Jährige ihn nicht in der Kälte lassen.

"Am Bahnhof wollte ich ihn nicht lassen, da erfriert er." So nahm er den Mann mit und man trank sich müde. Als anderntags sein Auto weg war, so der Zeuge, habe seine Schwester ihm erzählt, dass der 39-Jährige "doch nur ein Bekannter war". Zu dem nächtlichen Unfall am 22. Februar blieb einem Zeugen vor allem das Bild eines "auf der Fahrbahn der Autobahn herumtorkelnden" Mannes in Erinnerung. Samt eines "gänzlich demolierten" Autos. Über den damals aktuellen Zeitwert seines Autos befragt, erklärte der 36-Jährige, dass der Wert wohl noch bei 3500 Euro gelegen haben dürfte.

Neben Zeugen wurde auch ein psychologischer Gutachter zum Wesen des Angeklagten befragt. Dieser attestierte dem Begutachteten eine "ausgeprägte Mehrfachabhängigkeit mit körperlicher und seelischer Abhängigkeit". Doch der Grund, weshalb der Mann überhaupt in Abhängigkeiten rutschte, mochte im Verlust seiner Lebensgefährtin gelegen haben. Diese verstarb ihm Tage vor seinen Fehltritten 2018. Diese waren nicht die einzigen, die der Mann sich leistete. Insgesamt 18 Einträge zählte sein Bundeszentralregister, bestehend aus Diebstahl, Körperverletzungen oder Beleidigungen. Doch die Haft könnte bei dem Angeklagten auch zur Besinnung geführt haben. So habe er sich um einen Therapieplatz bemüht und betreibe autogenes Training.

Auf 18 Monate Haft ohne Bewährung plädierte Staatsanwalt Pasch, der betonte, dass alle vorherigen Verurteilungen dem Angeklagten keine Warnung dargestellt hätten. Um zwei Monate geringer fiel das Urteil aus, welches Richter Alexander Zenefels wegen Diebstahls, Fahrens ohne Führerschein und vorsätzlichem Vollrausch aussprach. Überdies ordnete Zenefels eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Weil die "Allgemeinheit geschützter ist, wenn der Angeklagte austherapiert entlassen wird".