Minijobs: Für viele Menschen eine berufliche Sackgasse
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Bad Kissingen, Montag, 07. März 2022
Besonders in Kleinbetrieben verdrängen Minijobs sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse. Darauf weist der DGB Bad Kissingen/Rhön Grabfeld in einer Pressemitteilung hin. So seien in kleinen Firmen...
Besonders in Kleinbetrieben verdrängen Minijobs sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse. Darauf weist der DGB Bad Kissingen/Rhön Grabfeld in einer Pressemitteilung hin.
So seien in kleinen Firmen Ende Juni 2021 im Landkreis Bad Kissingen mit unter zehn null Beschäftigten 44,4 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse Minijobs, im Landkreis Rhön-Grabfeld betrug die Quote 43,6 Prozent. In größeren Betrieben des Landkreises Bad Kissingen mit 250 und mehr Beschäftigten seien 15,7 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse geringfügig entlohnt gewesen, die Zahl im Landkreis Rhön-Grabfeld habe hier bei 2,4 Prozent gelegen. Über alle Betriebsgrößen hinweg seien es 22,7 Prozent (Bad Kissingen) und 17,5 Prozent (Rhön-Grabfeld) gewesen.
Insgesamt gab es im Landkreis Bad Kissingen 35 808 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und 10 580 Minijobs, im Landkreis Rhön-Grabfeld waren es 33 530 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und 7178 Minijobs. Das gehe aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für den Deutschen Gewerkschaftsbund hervor.
Aus Sicht des DGB heißt das: Minijobs verdrängen gute, sozial abgesicherte Arbeit. Sie seien kein Sprungbrett, wie ursprünglich gedacht, sondern für viele Menschen eine berufliche Sackgasse, vor allem in kleineren Unternehmen. "Gerade in kleineren Betrieben ändert sich das durch die geplante Reform nicht automatisch. Zwar setzen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr sprunghaft ein, wenn die Minijobgrenze überschritten wird. Für Beschäftigte wird es also etwas attraktiver als bislang, mehr zu arbeiten. Doch in kleineren Betrieben sind es oft die Arbeitgeber, die auf Minijobs setzen", sagt Frank Firsching, DGB-Regionsgeschäftsführer Unterfranken.
Den negativen Effekt der Minijobs weise eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nach: Demzufolge verdrängen Minijobs in Kleinbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten knapp 500 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Geringfügig Beschäftigten fehlt außerdem weitgehend der Schutz der Sozialversicherung. Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Entscheiden sie sich gegen die im Minijob optionale Rentenversicherungspflicht, kann sich dies nachteilig auf Rentenansprüche und andere Leistungen der Ren-tenversicherung auswirken. "Minijobs sind viel zu oft ein sicheres Ticket in die Altersarmut", mahnt der Vorsitzende des DGB-Kreisverbands Bad Kissingen/Rhön-Grabfeld, Gerhard Klamet.
"Wenn es noch eines Beweises bedurfte, wie fatal die fehlende soziale Absicherung im Minijob sein kann - die Pandemie hat die Folgen eindrücklich aufgezeigt. 2020 haben hunderttausende Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihren Minijob verloren - ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Trotzdem will die neue Bundesregierung Minijobs sogar noch ausweiten. Das ist absolut nicht nachvollziehbar", kritisiert Gerhard Klamet. Der DGB fordert, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und die Beschäftigten finanziell zu entlasten. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze lehnt der DGB ab. Sie würde geringfügige Beschäftigung ausweiten. red