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Mindestlohn-Erhöhung bringt Region 371 000 Euro mehr an Kaufkraft


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Bad Kissingen, Montag, 14. Januar 2019

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2019 um 35 Cent auf jetzt 9,19 Euro pro Stunde gestiegen - und mit ihm der Verdienst von 1550 Menschen im Landkreis Bad Kissingen. So viele Beschäftigte arbeiten hier...


Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2019 um 35 Cent auf jetzt 9,19 Euro pro Stunde gestiegen - und mit ihm der Verdienst von 1550 Menschen im Landkreis Bad Kissingen. So viele Beschäftigte arbeiten hier derzeit zum gesetzlichen Lohn-Minimum.

Auch die Wirtschaft im Kreis profitiert: Die Kaufkraft wächst durch das Mindestlohn-Plus in diesem Jahr um rund 371 000 Euro. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich auf eine Analyse des Pestel-Instituts aus Hannover, das die Auswirkungen der Mindestlohn-Entwicklung untersucht hat.

"Mal ins Kino oder essen gehen. Und auch mal etwas Neues für den Haushalt anschaffen - fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, fließt in den Konsum. Und einen Großteil davon geben sie vor Ort aus", sagt Ibo Ocak von der NGG-Region Unterfranken. Denn wer zum untersten Lohn arbeite, könne nichts sparen.

Für den Gewerkschafter ist der gesetzliche Mindestlohn aber auch nach der aktuellen Erhöhung zu niedrig: "Selbst für eine Vollzeitkraft ist es extrem schwer, mit dem Mindestlohn klarzukommen. Gerade dann, wenn auch noch Kinder im Haushalt leben", so Ocak. Die NGG fordert deshalb ein stärkeres Mindestlohn-Plus. Erst in einer Größenordnung von mehr als zwölf Euro pro Stunde werde die Lohnuntergrenze "langsam armutsfest".

NGG-Geschäftsführer Ocak sieht bei den Löhnen die Arbeitgeber in der Pflicht: "In Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Bäckerhandwerk gehen trotz guter Wirtschaftslage selbst Fachkräfte oft nur mit dem gesetzlichen Minimum nach Hause." Messlatte sei aber nicht der Mindestlohn, sondern der Tariflohn. Ocak prangert die zunehmende Tarifflucht als Hauptgrund dafür an, "dass seit Jahren viel zu viele Menschen im Niedriglohnsektor gefangen sind".

Der gesetzliche Anspruch auf den Mindestlohn werde viel zu wenig kontrolliert, so Ocak, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach wie vor nicht ausreichend personell ausgestattet sei. "Es gibt viel zu viele Schlupflöcher: Arbeitszeiten werden nicht korrekt erfasst oder Überstunden nicht bezahlt, um den Mindestlohn massenhaft zu umgehen. Das ist ein Skandal." red