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Mieter hätte besser aufpassen müssen


Autor: Redaktion

Coburg, Freitag, 05. Juni 2020

Das Landgericht Coburg fällte in einem Zivilverfahren eine Entscheidung, die zur Vorsicht mahnt. Nachdem ein Spielzeug-Akku einen Brand in einem Haus ausgelöst hatte, wurde beim Besitzer eine Mitschuld erkannt.


Einen für die Allgemeinheit interessanten Zivilfall meldet das Landgericht Coburg. Die Klage eines Gebäudebrandversicherers gegen den Privathaftpflichtversicherer eines Mieters auf Ausgleich eines Brandschadens hatte Erfolg.

Ein Mieter hatte einen gebraucht erworbenen Spielzeughelikopter zum Laden im Keller auf einem Wäschetrockner abgestellt, auf dem sich auch ein Textilkoffer befand und der in der Nähe weiterer elektrischer Geräte sowie einer Holz-sauna stand. Der Mieter war nach dem Start des Ladevorgangs vom Keller in seine Wohnung zurückgegangen.

Der Akku explodierte, und ein Brand brach aus. Dieses Feuer beschädigte den Keller sowie das Treppenhaus des betroffenen Gebäudes bis ins Dachgeschoss.

Im Verfahren vor dem Landgericht Coburg verlangte nun der Brandversicherer des Gebäudes, der den Schaden bereits reguliert hatte, eine teilweise Erstattung vom Privathaftpflichtversicherer des Mieters. Im Kern der Auseinandersetzung stand dabei die Frage, ob der Mieter beim Aufladen des Akkus gegen Sorgfaltspflichten verstoßen und deshalb fahrlässig den Brand verursacht hatte.

Die Schuldfrage

Der klagende Gebäudeversicherer behauptete, im Helikopter sei ein Lithium-Ionen-Akku verbaut gewesen; die Brandgefahr dieser Akkus sei bereits seit mehreren Jahren aus den Berichten verschiedener Medien allgemein bekannt. Der Mieter hätte das Gerät deshalb nur unter Aufsicht laden dürfen. Eine solche Pflicht zur Beaufsichtigung des Ladevorgangs wollte der beklagte Haftpflichtversicherer nicht anerkennen.

Das Landgericht Coburg gab der Klage statt, nachdem der Mieter als Zeuge vernommen und ein Sachverständiger mit der Begutachtung der Vorgänge beauftragt worden war. Nach Ansicht des Landgerichts hätte der Mieter den später eingetretenen Schaden erkennen und vermeiden können. Das Laden des Akkus in brennbarer Umgebung stellt nach der Entscheidung des Gerichts einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dar und begründet ein fahrlässiges Handeln des Mieters.

Hierbei war das Gericht nach den Ausführungen des Sachverständigen davon ausgegangen, dass in dem Spielzeughelikopter tatsächlich ein Lithium-Ionen-Akku verbaut war. Solche Akkus haben dann eine deutlich erhöhte Brand- beziehungsweise Explosionsgefahr, wenn zuvor eine sogenannte Tiefenentladung stattgefunden hat oder Vorschäden vorhanden sind.

Zwar konnte nicht mehr aufgeklärt werden, warum genau der Akku des Helikopters explodiert war; in jedem Fall ist jedoch dem Mieter laut Gericht ein Vorwurf zu machen, weil er den Akku in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte, ohne dass er über den Zustand des Geräts informiert war. Schließlich hatte er das Spielzeug für kleines Geld gebraucht gekauft und keinerlei Informationen über dessen Beschaffenheit erhalten.

Unter diesen Voraussetzungen hätte der Mieter den Akku nach der Entscheidung des Landgerichts allenfalls in einer sicheren, also nicht brennbaren Umgebung aufladen dürfen. Auf den Ladevorgang neuer Elektrogeräte sind diese strengen Anforderungen nach der Entscheidung des Landgerichts nicht übertragbar. red