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Michelbach: Corona-Hilfen für Unternehmen werden vereinfacht


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Coburg, Mittwoch, 17. März 2021

Unternehmen, die unter den Folgen des Lockdown leiden, erhalten einen leichteren Zugang zur sogenannten Überbrückungshilfe III, teilt der Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach mit. "Diese Entscheidung...


Unternehmen, die unter den Folgen des Lockdown leiden, erhalten einen leichteren Zugang zur sogenannten Überbrückungshilfe III, teilt der Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach mit. "Diese Entscheidung der Bundesregierung ist ein gutes Signal an die Unternehmen, die von den aktuellen Schließungen stark betroffen sind", betonte der Coburg/Kronacher Wahlkreisabgeordnete Michelbach am Mittwoch in Coburg.

Mit den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angestoßenen Änderungen werden, so Michelbach weiter, "Zugangsvoraussetzungen deutlich vereinfacht und die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen nochmals spürbar erhöht". Auf diese Weise werde die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht. Künftig gebe es auch nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung, nämlich einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.

"Außerdem werden die Wertverluste für unverkäufliche bzw. saisonale Ware im stark von den Maßnahmen betroffenen Einzelhandel als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend machen. Hierzu zählen beispielsweise auch Kosten zur Errichtung bzw. Erweiterung eines Online-Shops", erläuterte Michelbach.

Insgesamt seien seit Beginn der Corona-Krise über 75 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt und ausgezahlt worden: "Hier sind wir im europäischen Vergleich Spitzenreiter. Hinzu kommt ebenso das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 20 Milliarden Euro."

Die wesentlichen Punkte der Einigung zur Vereinfachung der Überbrückungshilfe III umfassen:

? Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt, dass es keine Differenzierung mehr gibt bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.

? Die Förderhöchstgrenze wird angehoben auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat (bisher 200 000 bzw. 500  000), sofern das beihilferechtlich zulässig ist . Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.

? Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen werden bei der Überbrückungshilfe III einheitlich gewährt nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Abschlagszahlungen sind bis zu einer Höhe von bis zu 100 000 Euro für einen Fördermonat möglich statt bislang 50 000 Euro.

? Anerkennung weiterer Kostenpositionen: Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware werden als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt.

Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie zum Beispiel Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops. red