Messerattacke nicht beweisbar
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Freitag, 12. Februar 2016
Mit einer Kaskade von Schimpfwörtern hat ein 48-jähriger Mann aus Kulmbach einen anderen auf offener Straße überzogen. Das ließ sich der Kontrahent nicht ge...
Mit einer Kaskade von Schimpfwörtern hat ein 48-jähriger Mann aus Kulmbach einen anderen auf offener Straße überzogen. Das ließ sich der Kontrahent nicht gefallen und erstattete Anzeige. Vor Gericht wurde das Verfahren wegen Beleidigung schnell eingestellt.
Als Geldauflage setzte Richterin Sieglinde Tettmann 100 Euro fest, zahlbar in zwei Raten. Grund für die niedrige Auflage ist, dass der gelernte Maler im Wesentlichen von Hartz IV lebt.
Die Einstellung kam deshalb ohne große Erörterung des Sachverhalts zustande, weil dem verbalen Streit eine tätliche Auseinandersetzung vorangegangen sein soll. "Erst hat er mir die Luft abgedrückt, dann ist er mit dem Messer auf mich los", sagte der Angeklagte.
Überprüft werden konnten diese Angaben nicht, weil der eigentlich als Zeuge geladene Kontrahent ohne Entschuldigung fehlte.
Im Einvernehmen mit Staatsanwalt Roland Köhler stellte Richterin Tettmann das Verfahren trotz einiger Vorstrafen vorläufig ein. Die 100 Euro gehen an das Tierheim. shf