Messerangriff geht glimpflich aus
Autor: Udo Güldner
Bamberg, Freitag, 31. Januar 2020
Auch wenn das Urteil auf zehn Monate Haft festgelegt wurde, wird ein Mann aus Schlüsselfeld wohl länger weggesperrt bleiben. Grund dafür ist seine Alkoholabhängigkeit, die ihn wohl auch zur Straftat bewegte.
Ein Angriff mit einem neun Zentimeter langen Messer brachte einen 53-jährigen Mann vor das Schwurgericht am Landgericht Bamberg. Am Ende wurde der Angeklagte aber nicht wegen versuchten Totschlags zu mehreren Jahren, sondern nur wegen Bedrohung zu zehn Monaten verurteilt. Sein Opfer war glücklicherweise nicht verletzt worden.
Es hat sich hochgeschaukelt
Es ist ein sonniger Freitagnachmittag Ende Mai kurz nach 15 Uhr. In seinem Garten in Schlüsselfeld verlegt der 47-jährige Henrik F. (Name geändert) gerade einige Gittersteine. Da kommt sein Nachbar heran. Der war am Mittag schon einmal da und hatte sich entschuldigen wollen, war aber weggescheucht worden. Tagelang hatte der Nachbar Henrik F. beschimpft, beleidigt und bedroht. Es war um eine Belanglosigkeit in Form einer zugesagten, aber nicht gelieferten Ladung Schotter gegangen, die sich hochgeschaukelt hatte.
Kurze Zeit vorher war der Nachbar zu einer Grillparty Henrik F.s gekommen, hatte sogar einen Fisch mitgebracht. Doch der Streit begann erneut, bis der Nachbar Henrik F. beleidigt und dessen T-Shirt zerrissen hatte. Andere Partygäste verhinderten Schlimmeres.
Doch statt eines bedauernden Wortes hat der Nachbar am Tattag plötzlich ein Messer in der Hand. "Ich hatte Todesangst", so Henrik F., der noch immer über Panikattacken klagte. Es gelingt ihm gerade noch, dem Stich gegen den Bauch auszuweichen und in einer Abwehrbewegung dem Angreifer die neun Zentimeter lange Klinge aus der Hand zu schlagen. Dann rennt Henrik F. ums Haus. Wie sich herausstellt, ist der Nachbar bei seiner Flucht auf dieselbe Idee gekommen, nur andersherum.
Im Hof treffen sie erneut aufeinander. Zu einem weiteren Zustoßen kommt es freilich nicht. Henrik F.s Ehefrau und deren Vater sind erschienen. Sie haben die Schreie des Nachbarn hinter dem Haus gehört, der "Ich bring dich um!" und "Ich schlachte dich ab!"gerufen hat.
Auch dies wertete Oberstaatsanwalt Otto Heyder als Merkmal eines versuchten Totschlags und forderte zweieinhalb Jahre Haft. Der Anklagevertreter hatte sogar Hinweise auf Heimtücke gesehen, da der Nachbar die Stichwaffe hinter dem Rücken gehalten und die wehrlose Lage des anfangs am Boden knienden Henrik F. ausgenutzt habe. Nur die vielen Drohungen die Woche über sprachen gegen die Arglosigkeit des Opfers, so dass nicht wegen versuchten Mordes verhandelt wurde. "Es war dennoch eine extrem gefährliche Situation."
2,5 Promille bei der Festnahme
Wenig später wird der Nachbar in den eigenen vier Wänden festgenommen und in Untersuchungshaft in die JVA Bamberg gebracht. Zum Tatzeitpunkt hatte er rund zweieinhalb Promille Alkohol im Blut. Offenbar ganz normal. Dass er ein Problem mit Bier und Schnaps hat, zeigte eine frühere Verurteilung, als er mit ebenfalls drei Promille zuerst ein Auto auf der A 3 gesteuert und später sogar hinter dem Lenkrad eines Lkw gesessen hatte.