Druckartikel: Menschenverachtende Fotos gepostet - sechs Monate Freiheitsstrafe

Menschenverachtende Fotos gepostet - sechs Monate Freiheitsstrafe


Autor: Peter Rauch

Bad Kissingen, Freitag, 03. Februar 2017

"Volksverhetzung nach §130" lautete die Anklage, die jetzt im Bad Kissinger Amtsgericht verhandelt wurde. Der Beschuldigte, ein Mann mittleren Alters, derze...


"Volksverhetzung nach §130" lautete die Anklage, die jetzt im Bad Kissinger Amtsgericht verhandelt wurde. Der Beschuldigte, ein Mann mittleren Alters, derzeit wohnhaft in einem Kissinger Stadtteil, ist ohne Anwalt erschienen, dafür aber sind gleich vier Polizeibeamte mit im Saal, denn er wurde, da er bereits einer vorangegangenen Verhandlung unentschuldigt fernblieb, zwangsvorgeführt.


"Ex auf die Palme bringen"

Was war vorgefallen? Seit Mai 2016 lebte er von seiner Ehefrau getrennt, "zur Zeit läuft die Scheidung, sie hat mich mit Polizeigewalt vor die Tür gesetzt" so der derzeitige Familienstand. "Ich bin kein Volksverhetzer, ich wollte nur meine Ex auf die Palme bringen, das hat sich alles ganz allein gegen meine Frau gerichtet", erläuterte der Beschuldigte sein Handeln.
Sein Handeln: mit dem Handy hat er drei menschenverachtende Fotos auf "Whatsapp" gepostet - eines dieser Fotos zeigte zum Beispiel einen abgelehnten Asylantrag und auf dem Formular dann ein Erschießungskommando. Bereits im Sommer (nach der Trennung) habe er aus gleichem Grund schon einmal eine Geldstrafe bekommen, stellte die Richterin fest. Noch genauer ging die Staatsanwältin auf den Vorfall ein: "Am 31. Mai wurden sie zu diesem Vorfall von der Polizei vernommen und belehrt und nur 14 Tage später stellen sie wieder solche Fotos ins öffentlich zugängliche Netz." So hegte die Staatsanwältin Zweifel daran, dass der Angeklagte seine Ex auf die Palme bringen wollte, sondern vielmehr seine politische Meinung kund tun wollte.
Die Noch-Ehefrau hatte zwar die Fotos gesehen und zur Anzeige gebracht, gesehen haben die Fotos aber auch viele andere, unterem anderem sogar der Chef des Beschuldigten, denn "innerhalb der Firma und der Baustelle kommunizieren wir häufig über whatsapp" ließ er wissen. Zu einem ersten Gerichtstermin wegen Volksverhetzung war er erschienen und hatte ein Bußgeld von 875 Euro auferlegt bekommen, eine zweite Verhandlung, in anderer Sache, ließ er platzen. "Ich wollte den Termin einfach nicht wahrhaben", und kassierte dafür mit Einbezug der alten Strafe eine Gesamtstrafe von über 2000 Euro. Nachdem nun wieder "widerwärtige und scheußliche Profilbilder", die sinngemäß Moslems und Farbige als "Sozialtouristen" bezeichneten, die bei Asylantrag erschossen werden sollten, von ihm ins Netz gestellt wurden, stand nun der dritte Prozess an, wobei der Beschuldigte gleich in Begleitung der Polizei vorgeführt wurde.
"Eine bestimmte Gruppe Menschen wurde durch ihr Handeln herabgewürdigt und das ist Volksverhetzung", ließ die Staatsanwältin wissen und schlug für das Hochladen der drei Fotos eine Gesamtstrafe von sechs Monaten vor, allerdings sollen die vorangegangenen Verurteilungen nicht in dieses Urteil mit einbezogen werden.
Die Richterin am Amtsgericht sah dies ebenso. Zwar sei der Angeklagte vor dem 9. Mai 2016 nie auffällig geworden, aber die abfälligen Bemerkungen über Farbige und Asylsuchende seien menschenverachtend und volksverhetzend, ja sie ließen deutlich rechtes Gedankengut durchblicken. Sechs Monate Freiheitsstrafe, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und eine in Raten zu zahlende Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an die Staatskasse waren die Quittung für die unschönen Fotos samt Kommentaren.


Urteil rechtskräftig

In seinem Schlusswort erklärte der Beklagte, dass er nun wisse, dass es nicht ok war und so verzichtete er und auch die Staatsanwaltschaft auf weitere Rechtsmittel, so dass das Urteil sofort rechtskräftig wurde - den Heimweg durfte er dann ohne Polizeibegleitung antreten.