Mehr Geld für Wahlhelfer
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Donnerstag, 24. Oktober 2019
Gleich während drei Tagesordnungspunkten mussten sich die Marktgemeinderäte während der jüngsten Sitzung mit den Kommunalwahlen im nächsten Jahr beschäftigen. Zuerst wurden Marktgeschäftsstellenleiter...
Gleich während drei Tagesordnungspunkten mussten sich die Marktgemeinderäte während der jüngsten Sitzung mit den Kommunalwahlen im nächsten Jahr beschäftigen. Zuerst wurden Marktgeschäftsstellenleiter Peter Thiem zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2020 ernannt und Wahlsachbearbeiterin Katrin Krasser zu seiner Stellvertreterin.
Beim zweiten Punkt zur Kommunalwahl ging es darum, die Briefwahlbezirke von bisher drei auf vier zu erhöhen. Auch dem wurde einstimmig zugestimmt, weil es immer mehr Briefwähler werden. Bei der letzten Kommunalwahl 2014 gaben schon 1269 Gößweinsteiner ihre Stimme per Briefwahl ab. Sechs Jahre zuvor, also 2008, waren es nur 722 Briefwähler. Bei der kommenden Kommunalwahl wird dafür jedoch noch kein anderes Wahllokal geschlossen. Die weitere Entwicklung bei künftigen Wahlen soll aber beobachtet werden.
Außerdem legte der Rat fest, dass die Wahlvorsteher künftig eine Wahlhelferentschädigung von 55 Euro anstatt bisher 45 Euro und die Wahlhelfer 45 Euro anstatt bisher 35 Euro bekommen. Bernhard Vogel (SPD) wollte dazu wissen, wie hoch diese Entschädigung in anderen Gemeinden ist und ob es einen Leidensdruck gebe, diese zu erhöhen.
Thiem klärte dazu auf, dass es kein Schema gebe und die Spanne in anderen Gemeinden zwischen 20 und 80 Euro läge. Einen Leidensdruck gebe es zudem auch nicht, dies sei vielmehr eine Anerkennung für das Ehrenamt. Für Konrad Schrüfer (FW) brauche man über so was gar nicht diskutieren, bekämen Beamte doch am nächsten Tag frei. Dazu erklärte Thiem, dass dies mit dem Beamtenstatus nichts zu tun habe und Beamte ebenfalls diese Entschädigung bekämen, wenn sie Wahlhelfer sind.
Rechtlerwald wird aufgelöst
Formsache war zuvor die Zustimmung zum Antrag der Rechtler aus Unterailsfeld zur Auflösung ihres Rechtlerwalds. Die Rechtler können den Gemeindewald nun für 50 Cent pro Quadratmeter erwerben. Der Schutzwaldanteil des Marktes Gößweinstein darf dabei allerdings nicht unter 50 Prozent der sinken. Der Verkehrswert der betroffenen Waldgrundstücke liegt laut Schätzung bei 106 820 Euro. Das Landratsamt Forchheim hat bereits zugestimmt, die ermittelte Fläche ohne Einholung eins Schätzgutachtens an die Rechtler zu verteilen.