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Matthias Kernchen ist ehrenamtlich Naturschutzwächter fürs Landratsamt


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Haßfurt, Freitag, 28. April 2017

Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge hat mit Matthias Kernchen einen neuen Naturschutzwächter. Ab 1. Mai ist er zuständig für den Bezirk Sa...
Adelinde Friedrich, die Leiterin der Abteilung Bau und Umwelt am Landratsamt Haßberge, übergibt die Bestellungsurkunde an den neuen Naturschutzwächter Matthias Kernchen. Mit im Bild Winfried Seufert (rechts) und Bernd Janik (links) von der Unteren Naturschutzbehörde am Haßfurter Landratsamt.  Foto: Moni Göhr


Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge hat mit Matthias Kernchen einen neuen Naturschutzwächter. Ab 1. Mai ist er zuständig für den Bezirk Sand, Zeil, Stettfeld, Breitbrunn, Ebelsbach und Kirchlauter. Oberregierungsrätin Adelinde Friedrich, die Abteilungsleiterin für den Bereich Bau und Umwelt am Landratsamt Haßberge, überreichte dem neuen Naturschutzwächter im Beisein von Bernd Janik und Winfried Seufert von der Unteren Naturschutzbehörde die Bestellungsurkunde, Dienstausweis und Dienstabzeichen.
Naturschutzwächter sind ausschließlich ehrenamtlich und in ihrer Freizeit tätig. "Diese Aufgabe ähnelt eigentlich einem Spaziergang in der Natur, ich sehe es nicht als Arbeit", sagt Matthias Kernchen. "Ich liebe die Natur, bin viel draußen mit meinem Hund unterwegs, mit dem Fahrrad oder zu Fuß - da kann ich das gut miteinander verbinden."
Im Wesentlichen versteht sich die Naturschutzwacht als eine Verstärkung der Naturschutzbehörde draußen vor Ort, als eine Art Naturschutz-Polizei. Die Naturschutzwächter informieren die Bürger über den richtigen Umgang mit der Natur und überwachen auch die Einhaltung von Naturschutzgesetzen. Das heißt, sie sorgen dafür, dass niemand geschützte Pflanzen abreißt oder ausgräbt oder dass niemand im Naturschutzgebiet unerlaubt angelt, zeltet oder Feuer macht. Durch Aufklärung und Beratung wollen die Naturschutzwächter in erster Linie Verständnis für die jeweiligen Naturschutzmaßnahmen wecken. So sprechen Naturschutzwächter zunächst überzeugend mit Wanderern oder Erholungssuchenden, die beispielsweise mit dem Auto außerhalb vorhandener Wege fahren oder im Baggersee schwimmen. Auf ihren Kontrollgängen gehen sie regelmäßig schutzwürdige Gebiete ab, wie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Landschaftsschutzgebiete und erstatten der Naturschutzbehörde im Landratsamt Bericht.
Sie wachen darüber, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden, und dürfen Verstöße auch verfolgen und ahnden. Das heißt, sie haben einige "hoheitliche Befugnisse". So dürfen sie jemanden, der geschützte Pflanzen pflückt, anhalten und seine Personalien feststellen, ihn vorübergehend von einem Ort verweisen und unberechtigt gesammelte Pflanzen oder Gegenstände sicherstellen.
Naturschutzwächter haben ferner die Aufgabe, ungenehmigte Veränderungen in der Natur dem Landratsamt zu melden. Dazu gehören Schwarzbauten, Aufschüttungen und wilde Müllablagerungen. Hauptproblempunkte sind die Freizeitaktivitäten während der Sommermonate im Bereich der ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Hier gelten verschiedene Einschränkungen, um die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Die Naturschutzwächter kontrollieren ihre Bezirke monatlich zwischen 15 und 20 Stunden und halten ihre Beobachtungen in Streifenberichten fest. Für Zeit- und Fahraufwand erhalten sie eine geringe pauschale Aufwandsentschädigung.