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Maiausflug lief aus dem Ruder


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Mittwoch, 18. Oktober 2017

Stephan Herbert Fuchs Acht Bier und etliche Schnäpse, das war für einen 19-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach die Ausbeute der feuchtfröhlichen Maiwan...


Stephan Herbert Fuchs

Acht Bier und etliche Schnäpse, das war für einen 19-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach die Ausbeute der feuchtfröhlichen Maiwanderung von Himmelkron nach Benk zur dortigen Kerwa. Vor dem Festzelt angekommen lief der Ausflug am frühen Abend allerdings völlig aus dem Ruder. Wegen angeblicher Beleidigungen tags zuvor begann der 19-Jährige auszuteilen und streckte zwei Brüder aus Bindlach mit heftigen Faustschlägen nieder. Beide wurden verletzt. Das Jugendschöffengericht in Kulmbach ahndete die Taten jetzt als vorsätzliche Körperverletzung und verurteilte den jungen Mann zu einem Freizeitarrest und zu 2000 Euro Geldstrafe. Zusätzlich muss er an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen.
In das Urteil einbezogen wurde eine Vorstrafe. Nur wenige Monate vor den Faustschlägen wurde der Angeklagte schon einmal wegen eines ähnlichen Vorfalls verurteilt. Damals nur zu 300 Euro Geldauflage und ebenfalls zu einem Anti-Aggressionstraining. Das Geld hatte er noch nicht bezahlt, bei der Maßnahme war er bislang auch nicht. Damals hatte der Mann beim Blütentanz in Kupferberg eine junge Frau mit der flachen Hand geschlagen.
Diesmal hatte sich der Angeklagte zum Retter in anderer Sache aufgespielt. Schon am Vortag soll es auf der Benker Kerwa Ärger gegeben haben, an dem der Angeklagte allerdings gar nicht beteiligt war. "Hätten Sie sich einfach nur rausgehalten", sagte der vorsitzende Richter Christoph Berner später in der Urteilsbegründung.
Doch der Angeklagte dachte anders. Er schlug so fest zu, dass beide Brüder heftige Prellungen im Gesicht erlitten. Der eine wurde am Kiefer verletzt, der andere klagte über eine schmerzende Prellmarke. "So etwas habe ich noch nicht erlebt, es war das erste Mal", sagte der 20-Jährige, während das Gericht aufgrund des Geständnisses des Angeklagten auf die Aussage des 18-jährigen Bruders verzichtete.


Einschlägige Vorstrafen

Trotz seiner jungen Jahre war der Angeklagte insgesamt schon fünf Mal ins Visier von Gericht und Staatsanwaltschaft geraten. Dreimal einschlägig, das heißt wegen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. Trotzdem sprach sich Stefan Fürst vom Jugendamt dafür aus, den Angeklagten wegen erheblicher Reifeverzögerungen und Entwicklungsauffälligkeiten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Dazu kommt, dass der Mann als Arbeiter erstmals eine berufliche Perspektive hat und dass er aus freien Stücken seit dem Vorfall auf Alkohol verzichtet.


Schädliche Neigungen

Staatsanwalt Roland Köhler beantragte trotzdem eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten auf Bewährung und zusätzlich eine Geldauflage. Der Anklagevertreter sprach von schädlichen Neigungen, weil der 19-Jährige erst kurz zuvor eine gleichgelagerte Straftat begangen hatte. Verteidiger Werner Brandl aus Kulmbach stufte die Faustschläge dagegen als jugendtypisch ein und forderte eine Geldauflage von 1500 Euro, aber keine Freiheitsstrafe.
Die Jugendkammer urteilte schließlich auf einen Wochenendarrest, sowie auf 2000 Euro Geldstrafe, die der Angeklagte binnen fünf Monaten begleichen muss. Dazu kommt das Anti-Aggressionstraining. Das Gericht rechnete dem Angeklagten unter anderem an, dass er sich im Gericht bei den Opfern entschuldigt und dass er die Taten gestanden hatte.