Lindau bekommt eine Festscheune
Autor: Dieter Hübner
Trebgast, Dienstag, 15. Dezember 2015
Der Dorfplatz in dem Trebgaster Ortsteil soll neu gestaltet werden. Am Montagabend gab es dafür grünes Licht.
Nach jahrelangen Vorbereitungen wird es im Frühjahr 2016 nun offensichtlich ernst mit der beabsichtigten Dorferneuerung in Lindau. Zumindest hat der Gemeinderat am Montagabend dem Bauantrag der Gemeinde auf Neugestaltung des Dorfplatzes zugestimmt. Auf dem frei gewordenen Grundstück zwischen der Kreisstraße und dem bestehenden Dorfhaus, das die Gemeinde erworben hat, soll eine 12 auf 7,50 Meter große Festscheune für die Dorfgemeinschaft errichtet werden.
Das Gremium hat beschlossen, sich mit dem Gebäude Bahnhofstraße 3 (im Volksmund "Rathaus II") für das Kommunal-Investitionsprogramm (KIP), das neu aufgelegt wurde und 90 Prozent Bezuschussung verspricht, zu bewerben. Gefordert wird dafür bis zum 15.
Februar 2016 eine kurze Vorhabensbeschreibung, Lageplan, Flächenermittlung und eine Grundkonzeption.
Projekt Bahnhofsstraße
"Wir ziehen als förderwürdig die ,kommunale soziale Einrichtung' in der Bahnhofsstraße in Betracht", erläuterte Bürgermeister Werner Diersch (SPD-WG) seine Absicht. "Wir stehen vor der Frage: Stecken wir nur so viel in das Gebäude, dass die derzeit bestehende Nutzung (Awo-Begegnungsstätte, Antenne Trebgast, Jugend- und Probenraum) gewährleistet ist. Oder nutzen wir das Förderprogramm, um das Gebäude so zu sanieren, dass es sattelfest ist und uns alle Chancen ermöglicht."Nach den Plänen des Bürgermeisters ist angedacht, dort künftig das Gemeindearchiv, ein Besprechungszimmer und einen Lagerraum für die Vereine unterzubringen. Angestrebt werden sollen eine energetische Außendämmung, neue Fenster und Türen, sowie die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage. Eine Kostenkalkulation geht einschließlich Nebenkosten und Mehrwertsteuer von knapp 200 000 Euro aus. Nach Auffassung der Energieagentur könnte die Dachfläche vollständig mit Photovoltaik bestückt werden. Werner Köstner (SPD-WG) wies darauf hin, dass bei der Planung eines barrierefreien Zugangs ein städtebauliches Grundkonzept erforderlich wäre.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung, wobei der Schwellenwert von 50 000 Euro überschritten werden muss. Aus diesem Topf fließen 7,7 Millionen in den Landkreis Kulmbach.