Liegt die Fläche im FFH-Gebiet?
Autor: red
Herzogenaurach, Montag, 12. Januar 2015
Erlangen-Höchstadt — Bayern muss nach den Vogelschutzgebieten nun auch die FFH-Gebiete rechtlich per Verordnung sichern und dabei flächenscharf abgrenzen. Grundstückseigentümer und...
Erlangen-Höchstadt — Bayern muss nach den Vogelschutzgebieten nun auch die FFH-Gebiete rechtlich per Verordnung sichern und dabei flächenscharf abgrenzen. Grundstückseigentümer und Bewirtschafter haben von 9. Januar bis 6. Februar 2015 die Möglichkeit, sich zur Feinabgrenzung der FFH-Gebiete zu äußern. Dies teilt der Bayerische Bauernverband mit.
Das Bayerische Umweltministerium stellt die relevanten Karten sowie Musterformulare und Antworten auf häufig gestellte Fragen ab 9. Januar online unter http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung zur Verfügung. Einwände können an die zuständige Clearingstelle der Bezirksregierung gesandt werden.
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt ist es die Regierung von Mittelfranken: Regierung von Mittelfranken, Höhere Naturschutzbehörde, 91511 Ansbach oder per E-Mail natura2000@reg-mfr.bayern.de.
Unterlagen kritisch prüfen
Mit der Feinabgrenzung im Maßstab 1:5000 wird Klarheit im Sinne der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter geschaffen, ob ihre Fläche im FFH-Gebiet liegt oder nicht. Allerdings ist zu beachten, dass insbesondere technisch bedingte Fehler vermieden werden. Grundstückseigentümer und Bewirtschafter sollten die Unterlagen kritisch prüfen und bei Bedarf Einwände erheben.
Informationen stehen für BBV-Mitglieder auch im Internet unter dwww.BayerischerBauernVerband.de/Feinabgrenzung sowie an den BBV-Geschäftsstellen zur Verfügung. red