„Unschöne Sache“ am Ende doch gebilligt
Autor: Roland Dietz
Weismain, Donnerstag, 20. Mai 2021
Der Weismainer Stadtrat stimmte dem umstrittenen Tekturplan für ein Einfamilienwohnhaus auf der Heinrichshöhe zu, obwohl der Gebäudestandort elf Meter von den Vorgaben abweicht.
Nicht wie sonst üblich im Bauausschuss, sondern vom Stadtrat wurde ein Bauantrag behandelt, für den ein Tekturplan nachgereicht werden sollte. Es geht dabei um den Bau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage mit Abstellraum auf der Heinrichshöhe.
Tektur-Pläne werden dann benötigt, wenn die mit dem Bauantrag überreichten Pläne nachträglich verändert und genehmigt werden sollen. Anhand des Lageplans war einzusehen, dass sich der Gebäudestandort nach dem gemeindlichen Einvernehmen verändert hat: Durch eine Drehung an der südlichen Seite ist eine Überschreitung der Baugrenze um 1,98 Meter festzustellen. Die Höhe des Gebäudes hat sich im Zuge der bereits erfolgten Baumaßnahmen ebenfalls verändert; diese wird 0,84 Meter niedriger.
Landratsamt stellte den Bau ein
Nach Baubeginn wurde festgestellt, dass der Gebäudestandort elf Meter von den Vorgaben abweicht. Deshalb muss für einen Weiterbau ein Tekturantrag gestellt werden und ein erneutes Einvernehmen der Stadt Weismain ist dafür erforderlich. Der Weiterbau unter den beschriebenen Umständen wurde inzwischen vom Landratsamt Lichtenfels eingestellt. Im Bescheid des Landratsamtes wurde auch vermerkt, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage durch ein Schnurgerüst abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein muss. Es darf erst mit Arbeiten begonnen werden, wenn dieses Gerüst eingemessen wurde. Erforderlich ist außerdem, dass dafür ein Absteckungsprotokoll der ausführenden Firma oder des Architekten die Übereinstimmung mit den Bauantragsunterlagen bestätigt. Ergibt sich im Hangbereich ein Gefälle-Unterschied von einem Meter, ist eine Absteckbescheinigung nach der ersten Genehmigung vorzulegen. Auch bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen den Bau (zu nah am Wald beziehungsweise könnte eine weitere Rodung notwendig werden, die gar nicht zulässig ist).
Es wird in den weiteren Planungen darüber nachgedacht, in der Baumfallzone Auflagen für einen verstärkten Dachstuhl und ein Verbot für Aufenthaltsflächen aufzunehmen. Nach Aussage der Firma Dechant steht der Bauherr bereits in Verhandlungen mit dem jetzigen Waldbesitzer. Dabei müssen die Auflagen der Unteren Jagdbehörde beachtet werden.
Bürgermeister Michael Zapf (GUB) zeigte sich nicht gerade zufrieden mit dem Verlauf dieser Angelegenheit, beschäftige dieser Antrag den Stadtrat und die Verwaltung doch schon länger. „Dreimal sind zweimal zu viel“, war seine Meinung. Es habe sich gezeigt, dass mehr Beteiligte die Sache nicht leichter machen. Es müssten Dinge, von denen die Stadt nichts wisse, von allen Beteiligten besser kommuniziert werden.