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Stadtrat für Hybridsitzungen


Autor: Markus Drossel

Bad Staffelstein, Mittwoch, 28. April 2021

Es gibt eine Vorgabe der Staatsregierung, Sitzungen während der Pandemie auf ein Minimum zu beschränken, zeitlich wie räumlich. Das ist auch der Grund...


Es gibt eine Vorgabe der Staatsregierung, Sitzungen während der Pandemie auf ein Minimum zu beschränken, zeitlich wie räumlich. Das ist auch der Grund, warum der Ausschuss für Tourismus jüngst nicht tagen durfte. Doch was wäre, wenn sich ein Großteil der Stadträte in Quarantäne befände und der Stadtrat als wichtigstes Entscheidungsgremium nicht mehr beschlussfähig wäre? Dann könnten Hybridsitzungen die Lösung sein.

Gemeindeordnung ist geändert

Der Gesetzgeber hat für diese Lösung durch die Änderung der Gemeindeordnung schon die Voraussetzung geschaffen. So ist es rechtlich möglich, sich virtuell zu Sitzungen zuzuschalten. Hybrid bedeute, so Zweiter Bürgermeister Hans-Josef Stich, dass der Sitzungsleiter mit einem Teil der Räte trotz allem vor Ort sei, Räte in Quarantäne beispielsweise sich via Internet zuschalten könnten. Oder auch Mitarbeiter der Verwaltung, die zu Themen Stellung nehmen müssten. Winfried Ernst (FW) äußerte Bedenken zum Datenschutz. Dieser könne im heimischen Wohnzimmer schlechter gewährleistet werden. Und was mache man, wenn die Technik streike? Dann seien Beschlüsse anfechtbar. Jürgen Hagel ( CSU ) entgegnete, dass jeder Rat dafür zu sorgen habe, dass Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, auch nichtöffentlich blieben. Auf die Frage von Dieter Leicht ( SPD ), wie hoch der technische Aufwand sei, antwortete Stich, dass das machbar wäre. Letztlich stimmten nur Winfried und Volker Ernst (FW) gegen die Zulassung von Sitzungen im Hybrid-Format. Befristet ist dieser Beschluss bis Jahresende. mdr